Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Eigenbedarfskündigung muss begründet werden

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter strenge gesetzliche Vorgaben beachten. So muss er beispielsweise die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben deutlich angeben. Welche Anforderungen an das Kündigungsschreiben bei einer Eigenbedarfskündigung zu stellen sind, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung verdeutlicht. Im Ausgangsfall wollte eine Mieterin die ordentliche Kündigung der Vermieterin nicht akzeptieren, die ihre vermietete Wohnung in München für ihre studierende Tochter beanspruchte.

Begründungspflicht

Im Kündigungsschreiben hatte die Vermieterin dargelegt, dass sie die Wohnung für ihre Tochter benötigt. Nachdem diese ein Jahr im Ausland studiert hatte, sollte sie wieder nach München kommen, um dort ihr Studium fortzusetzen. In der Einzimmerwohnung sollte die Tochter einen neuen Hausstand gründen. Eine Rückkehr in das Elternhaus sei nicht möglich, da in dem Zimmer der Tochter bereits ihre Schwester wohne.

Räumungsklage

Die Mieterin weigerte sich, die Eigenbedarfskündigung anzuerkennen. Als die Vermieterin Räumungsklage erhob, brachte die Mieterin vor, die Kündigung sei nicht ausreichend begründet gewesen. Nachdem beide Parteien in jeweils einer Instanz erfolgreich waren, musste schließlich der BGH den Rechtsstreit entscheiden. Der Achte Senat gab der Vermieterin Recht und bestätigte die Räumungsklage.

Kündigungsgründe

Nach Meinung der Karlsruher Richter sind an die Begründungspflicht des Vermieters keine überzogenen Anforderungen zu stellen. In dem Schreiben müssen die Gründe so dargestellt werden, dass sie der Mieter feststellen und von anderen Kündigungsgründen unterscheiden kann. Es reicht aus, wenn die Person angegeben wird, für die die Wohnung benötigt wird, und welches Interesse diese Person an der Nutzung der Wohnung hat.

(BGH, Urteil v. 06.07.2011, Az.: VIII ZR 317/10)

(WEL)
Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema