Elastic Supply Token und der Rebase-Mechanismus aus steuerlicher Sicht

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Investitionen in sog. „Elastic Supply“ Token können bei günstigen „Rebases“ zur erheblichen Wertsteigerung der erstandenen Coins und Tokens führen. Diese Methode zur Wertsteigerung ist selbst in der Kryptoszene noch nicht weit verbreitet und nicht unbedingt leicht zu verstehen. Worum es genau geht und wie dieser Mechanismus steuerrechtlich zu bewerten ist, soll dieser Blogbeitrag zeigen.

Was sind Elastic Supply Token?

Elastic Supply Token sind dazu imstande, ihre Anzahl eigenständig zu verändern, ohne dass der Trader seine Coins veräußert oder neue angeschafft hat. Grund dafür sind die sog. „Rebases“, welche die Token in regelmäßigen Intervallen an den momentanen Marktwert anpassen. Es soll jeweils ein bestimmter Wert in FIAT-Geld gehalten werden, weswegen der Rebase-Mechanismus die Anzahl der gehaltenen Token an den momentanen Wert eines einzelnen Coin anpasst. Beispiel: Eine Person hält vier Supply Token, wobei ein Token einen Wert von einem Euro aufweist. Der Wert der Token fällt nun aber auf 50 Cent pro Token, weswegen der nächste Rebase-Mechanismus den Token-Bestand auf 2 reduziert. Durch die Anpassung der Angebote verändert sich also die Anzahl der gehaltenen Elastic Supply Token. Beispiele für solche Token sind z.B. die von Ampleforth oder Yam Finance.

Wie sind Elastic Supply Tokens steuerrechtlich zu bewerten?

Veräußert man seine zuvor angeschafften Elastic Supply Token zu einem bestimmten Zeitpunkt, dürften die normalen Grundsätze zur Besteuerung von Krypto-Erträgen greifen. Es handelt sich hier im Privatvermögen um ein privates Veräußerungsgeschäft gem. §§ 22 Nr. 2, 23 I Nr. 2 EStG. Das eigentliche Rebase-Event (Erhöhung oder Verringerung der Token-Einheiten) ist u. E. steuerrechtlich weder Veräußerung noch Anschaffung.

Unser Rechtstipp lautet: Halten Sie Ihre Elastic Supply Token länger als ein Jahr, fällt keine Einkommensteuer an. Veräußerungen unter einem Jahr wiederum lösen Einkommensteuer aus. Zu beachten ist auch, dass sich die Haltefrist auf zehn Jahre verlängern kann, sollte man die Token als Einkunftsquelle nutzen. Nach unserem Dafürhalten sollte es außerdem möglich sein, die im Zuge von ungünstigen Rebase-Mechanismen verlorenen Coins (aber erst bei Veräußerung der Token) als Verluste geltend zu machen. Im Zuge der konkreten Planung sollte man sich unbedingt an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht mit Spezialisierung im Krypto-Bereich wenden.

Zu den Themen Besteuerung von Kryptowährungen sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.

DISCLAIMER: Dieser Beitrag ersetzt keine umfassende steuerliche bzw. rechtliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt im Einzelfall. Es handelt sich um einen rein informativen Beitrag. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in dem Beitrag verwendeten Informationen wird keine Garantie übernommen. Jegliche Haftung für Schäden, die ihre Entstehung in der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen in diesem Beitrag haben, wird ausgeschlossen.


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