Eltern haften für Ihre Kinder?

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Minderjährige und ihre Haftung können rechtlich komplex sein. Dieser Leitfaden hilft Ihnen zu verstehen, wann Ihr Kind haftbar sein könnte und welche Pflichten Sie als Elternteil haben.


1. Rechtliche Grundlagen der Haftung Minderjähriger

Die Haftung von Minderjährigen ist im deutschen Zivilrecht und Strafrecht unterschiedlich geregelt:

  • Zivilrechtliche Haftung: Gemäß § 828 BGB sind Kinder unter sieben Jahren grundsätzlich nicht deliktsfähig, das heißt, sie haften nicht für Schäden, die sie anderen zufügen. Diese Regelung ändert sich bei Kindern zwischen sieben und zehn Jahren in Bezug auf Verkehrsunfälle, bei denen sie grundsätzlich nicht haften, es sei denn, sie haben vorsätzlich gehandelt. Ab dem Alter von zehn Jahren haften Kinder im Straßenverkehr, und ab dem vollendeten siebten Lebensjahr haften sie auch außerhalb des Straßenverkehrs, wenn sie die zur Erkennung der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben.

  • Strafrechtliche Verantwortung: Im Strafrecht sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig, was bedeutet, dass sie für Straftaten nicht verantwortlich gemacht werden können. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren fallen unter das Jugendstrafrecht, das auch bis zum 21. Lebensjahr angewendet werden kann, wenn die geistige und moralische Entwicklung des Jugendlichen dies erfordert.

2. Aufsichtspflicht der Eltern

Die Aufsichtspflicht der Eltern spielt eine entscheidende Rolle in der Haftung:

  • Grundlagen der Aufsichtspflicht: Eltern müssen ihre Kinder beaufsichtigen und sie vor Schäden bewahren, die sie sich selbst oder anderen zufügen könnten. Die Intensität der Aufsicht hängt vom Alter, der Entwicklung und den individuellen Eigenschaften des Kindes ab.

  • Verletzung der Aufsichtspflicht: Wenn ein Schaden durch ein Kind verursacht wird, prüfen Gerichte, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wenn festgestellt wird, dass die Eltern fahrlässig gehandelt haben, indem sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, können sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

3. Versicherungsschutz

  • Privathaftpflichtversicherung: Es ist ratsam, dass Eltern eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die durch ihre Kinder verursacht werden könnten. Die meisten Policen schließen minderjährige Kinder mit ein, aber es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der Police zu überprüfen.

4. Praktische Tipps für Eltern

  • Bewusstsein und Prävention: Erziehen Sie Ihre Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Eigentum und dem anderer. Klären Sie sie über mögliche Konsequenzen ihres Handelns auf.

  • Rechtliche Beratung: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie in einem speziellen Fall vorgehen sollen, oder wenn ein Schaden eingetreten ist, suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Situation richtig einzuschätzen und entsprechend zu handeln.

Durch das Verständnis dieser Schlüsselaspekte können Eltern besser darauf vorbereitet sein, ihre Kinder zu leiten und zu schützen, während sie gleichzeitig ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Für weiterführende Fragen oder spezifische Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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