Energiepreiskrise / Steigende Inflation

  • 2 Minuten Lesezeit

Energiepreise bedrohen Verbraucher und Unternehmer zugleich!!!

Was tun wenn die Liquidität schwindet und die Kosten permanent steigen?

Aktuell leiden sowohl Unternehmer als auch Verbraucher unter steigenden Kosten.
Im Unternehmensbereich belasten vor allem die steigenden Energiekosten und nicht kalkulierbaren Materialkosten die Existenz.

Jetzt ist zügiges Handeln geboten!!

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung oder eine geregelte Insolvenz in Eigenverwaltung sowie das gesetzlich neu geschaffene Moratorium kann Ihnen helfen trotz der schweren Zeiten Ihr Unternehmen zu erhalten und eine drohende Schließung zu verhindern.

Es ist davon auszugehen, dass die Politik hier wieder erneut zu lange benötigt, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Vielen Unternehmen und auch Verbrauchern gehen jedoch die finanziellen Mittel aus. 

Was kann man tun, um eine Betriebsschließung zu vermeiden ?

Mit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung kann Zeit erworben werden. Eine ggf. bestehende Zahlungsunfähigkeit und eine dadurch resultierende Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung kann mit einer Stundungsvereinbarung abgewendet werden. Ohne ein schnelles Agieren drohen hier Fremdanträge von Gläubigern, die in den meisten Fällen nicht mehr eingefangen werden können. Behalten Sie das unternehmerische Zepter in der Hand. Im eröffneten Insolvenzverfahren bleibt in den meisten Fällen nur noch die Abwicklung durch den Insolvenzverwalter.

Mit einer Stundung, einer Eigenverwaltung oder dem gesetzlich neu geregelten Moratorium können Sie trotz den schwierigen Zeiten versuchen, die benannten Szenarien zu vermeiden.

Sollte dies auch nicht mehr möglich sein, ist oft nur noch der Insolvenzantrag als Eigenantrag zügig und korrekt einzureichen. Bevor dies erfolgt sollte rechtlich geprüft werden, welche Konsequenzen hier insbesondere Geschäftsführern von juristischen Personen und Gesellschaftern von Personengesellschaften auf privater Ebene drohen können. Dabei unterscheidet man zwischen den zivilrechtlichen Haftungsszenarien gegenüber dem Insolvenzverwalter sowie die Haftung gegenüber dem Finanzamt für Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Aber auch die Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern für etwaig nicht abgeführte Arbeitnehmeranteilen sollte vorab geprüft und geklärt werden.

Wir beraten Sie gerne rund um dieses Thema und versuchen mit Ihnen zusammen eine finanzielle Neuausrichtung in diesen Zeiten zu finden.


Marcel Timper
Rechtsanwalt

Wir sind für Sie da!

Foto(s): RA Marcel Timper / www.klepper-partner.de

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Timper

Beiträge zum Thema