Erfolgreiche BU bei Depressionen durchsetzen

  • 2 Minuten Lesezeit

Immer wieder werden wir gefragt, was ist wichtig, um bei Depressionen eine BU-Rente erfolgreich durchzusetzen.

Bevor der Antrag auf BU-Lesitungen gestellt wird, muss kritisch geprüft werden, ob bereits ein Minimum von notwendigen Behandlugnen durchgeführt wurde. Das hat erheblichen Einfluß auf den Erfolg des BU-Leistungsantrages.

Warum ist der Nachweis von Behandlungen so wichtig?

 Die Versicherungen wie auch Mediziner gehen davon aus, dass 70 bis 80 % aller Depressionen nur zeitlich begrenzt auftreten und durch medizinische / psychologische Behandlungen geheilt werden können. Eine Versicherung darf aber die Leistungen verweigern, wenn der Versicherte sich nicht den notwendigen Behandlungen unterzieht. Daran scheitern sehr viele Anträge. Es ist also zwingend notwendig, nachzuweisen, dass Sie sich zumindest einem notwendigen Minimum an Behandlungen schon unterzogen haben.

Pflicht des Versicherten: alle notwendigen Heilbehandlungen

Der Versicherte ist verpflichtet, alles Notwendige für seine Heilung zu tun. Er muss sich allen Behandlungen unterziehen, so lange diese nicht gesundheitlich gefährlich sind. Es ist umstritten, ob eine Versicherung einen stationären Aufenthaltl, also in einem Krankenhaus oder einer Reha- Einrichtung verlangen kann.

In der Praxis ist es aber so:

Der Sachbearbeiter prüft, ob der Versicherte sich einer regelmäßigen Behandlung bei einem Facharzt unterzieht. Häufig wird auch nachgefragt, ob eine regelmäßige Therapie gemacht wird und wie viele Termine man schon wahrgenommen hat. Es wir auch nach Reha- und Krankenhausaufenthalten gefragt.
 

Zusammenfassung

Für eine erfolgreiche Durchsetzung von BU-Ansprüchen zwei Dinge sehr wichtig.

Wenn Sie dies beachten, steigen Ihre Chancen auf einen Erfolg !

Die nachfolgenden Tipps hören sich vielleicht etwas banal an, wir erleben aber immer wieder, dass ein Erfolg genau an diesen Punkten scheitert.

In unsere täglichen Praxis zeigt sich leider oft, dass viele psychisch Erkrankten aufgegeben haben und garkeine Behandlungen mehr wahrnehmen, oder aus Sicht der Versicherung zu wenige Behandlungen machen. Hier machen wir mit unseren Beratungen Mut.

Also wichtig sind zwei Dinge:

1.Viele Behandlungen wahrnehmen

 Nehmen Sie möglichst viele Behandlungen war: regelmäßige Therapie, Reha-oder Krankenhausaufenthalt, regelmäßige Termine beim Facharzt.

Ich persönlich bin nicht begeistert von Psychopharmaka, aber es kommt immer wieder vor, dass ein Gutachter das Weglassen von Psychopharmaka negativ wertet.

 2. Schriftliche Nachweise vorlegen

 Legen Sie der Versicherung für jede Einzelne Heilmaßnahme schrifltiche Nachweis vor

 Dennoch muss hier auch der Inhalt geprüft werden. Manchmal schreiben Ärzte in den Attesten auch, dass der Versicherte seinem Beruf wieder nachgehen könne. Das wirkt sich natürlich negativ bei der Versicherung aus.

Hier muss geprüft werden, ob man dieses Attest eventuell weglässt oder ob sich der Arzt möglicherweise auf andere Formulierungen einlässt.


Sie benötigen Hilfe?

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeit.

Eine erste Einschätzung übernehmen wir kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Fax oder telefonisch.

Werktags erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Rückruf von einem Anwalt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Claude Dawood

Beiträge zum Thema