Erledigung von Jobs duch Arbeitsangebot in Spam-Emails - Verurteilung wegen Geldwäsche/Betrug

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Mein Mandant erhielt, ohne jemanden hierzu aufgefordert oder seine E-Mailadresse preisgegeben zu haben eine E-Mail eines Herrn Martin Robin, welcher ohne besondere Anrede meinem Mandanten einen Job in schlechtestem Deutsch anbot.

Herr Robin, der für Kunden in Europa und Amerika den Zahlungsverkehr organisiere, habe angesichts der Menge der eingehenden Kaufpreiszahlungen für Waren, Probleme mit dem Zahlungsverkehr. Die Aufgabe meines Mandanten sei es daher, lediglich sein Konto für einen Geldtransfer zur Verfügung zu stellen. Er könne für diese „Dienstleistung" 10% des eingehenden Geldes behalten.

Nachdem mein Mandant seine Kontaktdaten bekannt gegeben hatte erhielt er tatsächlich einen Western Union Scheck über 3200 Euro übersandt und versuchte diesen auf seinem Konto einzulösen. Der Scheck platzte, der Mandant wurde wegen versuchten Betruges angeklagt.

Im Verfahren stellte sich heraus, dass der Scheck gefälscht war, was der Mandant nicht wusste. Die Scheckversender spekulierten natürlich darauf, dass die Fälschung erst später bemerkt würde und der Mandant in der Zwischenzeit die 3200 Euro abzüglich 10% von seinem eigenen Konto weitergeleitet hätte. Dazu kam es jedoch nicht.

In der mündlichen Verhandlung erging auch der Hinweis, dass eine Verurteilung auch wegen des Tatbestandes der Geldwäsche in Betracht kommen könne.

Das Verfahren wurde letztlich vom Amtgericht Backnang auf Kosten der Staatskasse eingestellt, aber nur weil glaubhaft gemacht werden konnte, dass der Angeklagte sich über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens keine Gedanken gemacht hatte.

Normalerweise drängt es sich nämlich einem Jeden auf, dass Finanzdienstleistungsunternehmen keine unbekannten Privatleute für Transfers einschalten.

Deshalb hatte zum Beispiel das Amtsgericht Neunkirchen schon drei Jahre zuvor ein Ehepaar wegen Geldwäsche und Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis verurteilt. In diesem Fall trafen tatsächlich Gelder auf den Konten der Täter ein, welcher per Western Union nach Russland transferiert wurden.

Eine Antwort auf Arbeitsangebote in SPAM-E-Mails lohnt sich daher in keinem Fall.

Peter Koblenz


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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