Ermittlungsverfahren wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Seit Jahren ist in Deutschland eine Zunahme staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen Ärzte und Kliniken zu beobachten.

Im Fokus der medialen Berichterstattung sind dabei meist die Fälle des Abrechnungsbetruges oder der (vermeintlichen) Steuerhinterziehung.

Doch genauso existenzbedrohend kann der Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehler sein. Egal ob diese vorsätzlich oder fahrlässig begangen sein soll, die Konsequenzen können schwerwiegend sein.

Denn neben dem eigentlichen strafrechtlichen Verfahren drohen beispielsweise die Beendigung des Beamtenverhältnisses, die Entziehung der Kassenzulassung, der Verlust der Approbation sowie hohe Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen.

Daher ist im Umgang mit den Ermittlungsbehörden äußerste Vorsicht geboten, da die Ergebnisse des strafrechtlichen Verfahrens in den Nebenverfahren immer eine Hauptrolle spielen.

Der erste Kontakt mit der Polizei erfolgt meist im Rahmen von überraschenden Durchsuchungsmassnahmen in der Praxis/Klinik oder den privaten Wohnräumen. Die Hürden für den nötigen Durchsuchungsbeschluss sind niedrig, da nur ein Tatverdacht und die Vermutung des Auffindens von Beweismitteln vorliegen müssen. Häufig ist bei den Betroffenen die Annahme verbreitet, dass die Patientenkartei nicht beschlagnahmt werden dürfe. Dies gilt aber gerade nicht bei Verfahren gegen den behandelnden Arzt selbst.

In dieser Situation gilt es unbedingt Ruhe zu bewahren. Häufig werden Äußerungen getätigt in der Absicht die Massnahmen abzukürzen, da oft die Überraschung, Scham und Bestürzung über diesen Einbruch stattlicher Massnahmen das kühle Denken überwiegen. Die meist vorgeworfene gefährliche oder schwere Körperverletzung oder vermeintliche Tötungsdelikte und deren hohe Strafen werden meist extra benannt, um zusätzliche Verunsicherung zu schaffen.

Aber Schweigen darf und wird nie zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt. Reden verkürzt nie die Durchsuchung und jede Äußerung wird genauestens registriert und bei der kleinsten Unstimmigkeit zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt.

Daher sollte unbedingt schnellstmöglich der Rat und die Hilfe eines spezialisierten Verteidigers gesucht werden.

Ausgangspunkt der Ermittlungen sind meist pauschale Behauptungen unzufriedener Patienten, deren Glaubhaftigkeit mit Hilfe der Aktenkenntnis und einer juristisch aufgearbeiteten Sachverhaltsdarstellung widerlegt werden kann.

Zwar ermitteln meist Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaft, aber auch diese neigen zu pauschalen und voreiligen Schlüssen, die häufig widerlegt werden können.

Parallel dazu können Zahlungsverhandlungen mit dem ehemaligen Patienten geführt werden. Dabei darf aber nie ein Schuldeingeständnis die Folge sein und die Vorgaben der Haftpflichtversicherung müssen unbedingt beachtet werden.

Welche Strategie letztlich zur gewünschten Verfahrenseinstellung führt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Strafverfahren die gegen medizinische Berufsträger gerichtet sind und hat bisher bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. 

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese sitzt in Berlin, Kiel und Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Ersteinschätzung des Sachverhalts ist kostenlos und begründet für Sie keinerlei Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.







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