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Facebook-Abmahnungen im Trend – neues Geschäftsfeld für Abmahn-Anwälte

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Fotos, Videos und Daten jeglicher Art: Mit dem in Deutschland mittlerweile extrem weit verbreiteten Sozialen Netzwerk „Facebook” gehen rechtliche Risiken enormen Ausmaßes einher. Mit nur einem Mausklick ist es möglich, die verschiedensten Inhalte innerhalb weniger Sekunden mit dem gesamten virtuellen „Freundeskreis” zu teilen. Dass durch genau dieses Teilen von Inhalten die Rechte anderer verletzt werden könnten, bedenken die wenigsten Internetnutzer. Und genau dies können sich die Abmahn-Kanzleien zunutze machen.

Vor allem Jugendliche tappen oft in die Urheberrechts-Falle

Es ist zu beobachten, dass gerade jüngere Nutzer von Social-Media Netzwerken häufig sehr unbekümmert mit der Uploadfunktion für Inhalte, an denen Dritte Rechte geltend machen könnten, umgehen.

Für einen Abmahn-Anwalt kann die Seite eines durchschnittlichen Nutzers dabei zur wahren Goldgrube werden: sowohl (lustige) Fotos und Fotos von Stars oder - wie es kürzlich im Trend lag - Comicfiguren, als auch fremde Videos oder Musikwerke werden täglich in Deutschland zu tausenden auf den Profilseiten und Pinnwänden derjenigen, die die Upload- oder die „Teilen"-Funktion gebrauchen, verbreitet. Eine Abmahnung dieser Inhalte kann dann schon einmal sehr schnell mehr als 10.000 Euro kosten.

Regeln von Homepages auch auf Facebook-Profilseiten anwendbar

Alle aufgezeigten rechtlichen Klippen, die im Facebook-Ozean lauern, können jedoch unter Beachtung einiger auch für Homepages geltenden Grundregeln  zumindest zum Großteil erfolgreich umschifft werden:

-          An fremden Videos haben in aller Regel andere Personen die (Verwertungs- oder Persönlichkeits-)Rechte. Das hochladen oder teilen solcher Videos sollte möglichst unterlassen werden. Hier drohen teure Abmahnungen.

-          Gleiches gilt für Fotos bekannter Persönlichkeiten oder etwa Zitate derselben. Rechte bestehen hier auch für Fotos „erfundener" Persönlichkeiten (Mickey Mouse, Donald Duck & Co). Die Rechte an diesen Fotos und Zitaten liegen, sofern der Verwender keine Lizenz erworben hat, beim Urheber der Fotos. Auch hier drohen bei einer Abmahnung enorme Kosten.

-          Beleidigungen anderer Personen oder gezieltes Mobbing im Internet stellt in vielen Fällen sogar eine Straftat dar. Wer solche Inhalte „postet" kann unter Umständen sogar mit einem Strafverfahren rechnen. Hiervon ist dringend abzuraten.

-          Unproblematisch dagegen ist die Einstellung eigener Inhalte. Hierzu zählen beispielsweise eigene Zitate oder aber auch eigene/selbst gemachte Bilder und Videos. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Sobald sich eine andere Person auf dem Bild befindet, muss diese (am besten schriftlich) in die Verwendung des Bildes z.B. auf Facebook einwilligen - eine andere Möglichkeit ist noch, diese Person auf dem Foto unkenntlich zu machen.

Praktisch mögen diese Tipps einerseits sehr mühselig wirken und auch die vielen Freiheiten und Möglichkeiten, die soziale Netzwerke mit sich bringen, stark einschränken. Wer aber rechtlich auf der absolut sicheren Seite bleiben und keine teuren Abmahnungen riskieren möchte, sollte die dargestellten Risiken gegen die Vorteile abwägen und zu dem logischen Schluss kommen, dass das Verbreiten eines rechtsverletzenden Inhaltes nicht die Zahlung hoher Abmahnkosten wert ist.

Rechtsrat: Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist

Da vielen die rechtlichen Risiken im Umgang mit Facebook gar nicht bewusst sind, informieren sie sich auch nicht im Vorhinein über möglichen Gefahren. Sollte aber ein Brief eines abmahnenden Rechtsanwaltes zugestellt werden, so gilt es zunächst „einen kühlen Kopf" zu bewahren. Auf gar keinen Fall (!) sollten vorschnell irgendwelche Zahlungen an den Abmahner geleistet werden. Auch ist von der Unterzeichnung der stets beigefügten „strafbewehrten Unterlassungserklärung" dringend abzuraten.

Wer seinerseits einen Anwalt beauftragt, der sich auf das Strafrecht bzw. das Urheber- und IT-Recht spezialisiert hat,  kann in vielen Fällen glimpflicher aus der Angelegenheit herauskommen, als zuvor gedacht: Oftmals sind die Abmahn-Forderungen maßlos überzogen und auch die beigefügten „Unterlassungserklärungen" sind häufig viel zu weitreichend für den speziellen Einzelfall.

„Eltern haften für Ihre Kinder"

Gerade Eltern, die mit den Computer- und Internet-Fähigkeiten ihrer Kinder nicht mehr mithalten können, brechen in Verzweiflung aus, wenn ein Abmahnschreiben mit horrenden Forderungen im Briefkasten landet.

Gerade hier stellt sich die Frage, ob die Eltern für die Rechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet haftbar zu machen sind. Grundsätzlich gilt, dass Eltern haften, sofern sie nicht die „erforderliche Sorgfalt" bei der Aufsicht über ihre Kinder während der Benutzung des Computers ausüben. Gerade hier besteht jedoch eine große Verteidigungsmöglichkeit: Was die „erforderliche Sorgfalt" ist, ist immer auf den Einzelfall bezogen. Bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Angelegenheit kann dieser in aller Regel die Umstände, die tatsächlich für eine Einhaltung der „erforderlichen Sorgfalt" sprechen, herausarbeiten und vor Gericht darstellen.

Wichtig: Eine Haftung der Eltern besteht aber nicht alleine für die Rechtsverstöße von (eigenen) Kindern. Wer beispielsweise sein drahtloses Netzwerk nicht ausreichend sichert haftet auch für Rechtsverletzungen, die von fremden Benutzern seines Internetanschlusses begangen wurden und keiner anderen Person konkret zugerechnet werden können.

Besonderheiten bei Kindern über 14 Jahren!

Besonders heikel sind Rechtsverstöße von Kindern im Alter von 14 Jahren oder darüber. In solchen Fällen können Kinder auch dann als „Täter" haften müssen, wenn ihre Eltern nicht in Anspruch genommen werden können.  In aller Regel sind Zahlungsansprüche gegen minderjährige Kinder jedoch nicht durchsetzbar, da sie kein pfändbares Eigentum bzw. Vermögen haben.
Gerade bei der Argumentation der Undurchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen minderjährige Kinder kann ein Rechtsanwalt mit seiner Erfahrung enorm behilflich sein.

Tim Geißler

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

http://www.gks-rechtsanwaelte.de


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