Forderung Universum Finance GmbH Universum Inkasso GmbH im Auftrag von Dodenhof Posthausen KG wegen Warenlieferung

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Einfordern offener Forderungen durch Inkassobüros ist ein alltägliches Geschäft in der heutigen Wirtschaftswelt. Oftmals handelt es sich dabei um offene Rechnungen von Unternehmen, die ihre Kunden erfolglos zur Zahlung auffordern. Allerdings kommt es auch vor, dass Inkassobüros Forderungen einfordern, obwohl der Betroffene gar nichts bestellt hat. Ein solcher Fall ereignete sich bei der Dodenhof Posthausen KG und dem Inkassobüro Universum Inkasso GmbH.

In diesem Beitrag wird der Fall genauer beleuchtet:

Die Dodenhof Posthausen KG ist ein Unternehmen, das Waren aller Art verkauft. Die Firma hat ein großes Warenlager und verschickt ihre Waren auch per Post. Wie bei vielen anderen Unternehmen auch, kommt es bei der Dodenhof Posthausen KG hin und wieder vor, dass Rechnungen von Kunden nicht beglichen werden. In einem solchen Fall kann es passieren, dass das Unternehmen ein Inkassobüro beauftragt, die Forderung einzutreiben.

Im vorliegenden Fall hat die Dodenhof Posthausen KG allerdings ein Inkassobüro beauftragt, obwohl der betroffene Kunde gar nichts bestellt hat. Die Forderung in Höhe von etwa 500 Euro stammte angeblich aus einer Warenlieferung, die an den Kunden verschickt worden sein soll. Der Betroffene konnte sich jedoch nicht daran erinnern, jemals eine Bestellung bei der Dodenhof Posthausen KG aufgegeben zu haben.

Der Kunde kontaktierte daraufhin die Dodenhof Posthausen KG und bat um Aufklärung. Das Unternehmen konnte ihm jedoch keine Auskunft geben und verwies ihn an das Inkassobüro Universum Inkasso GmbH. Dort erhielt er die Auskunft, dass die Forderung aufgrund einer angeblichen Warenlieferung bestehe. Ursprungsgläubiger sei zudem die Firma Bank Frick & Co. AG. 

Der betroffene Kunde war sich jedoch sicher, nie etwas bestellt zu haben. Er wandte sich daraufhin an unsere Kanzlei, um den Vorgang prüfen zu lassen. Außerdem solle er die Dodenhof Posthausen KG auffordern, eine Kopie der angeblichen Bestellung zu liefern.

Das Inkassobüro reagierte auf das Schreiben und forderte nach wie vor den betroffenen Kunden auf, die Forderung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen, ansonsten werde man gerichtliche Schritte einleiten. Der Kunde blieb jedoch bei seiner Aussage, nie etwas bestellt zu haben. Das Inkassobüro blieb ebenfalls hart und beharrte darauf, dass die Forderung bestehe.

In der Zwischenzeit erhielt der Kunde eine weitere Mahnung dem Inkassobüro Universum Inkasso GmbH. Der Kunde geriet immer mehr unter Druck und wusste nicht mehr weiter.

Unser Ratschlag an Betroffene:

Lassen Sie sich nicht durch die Drohungen in Inkassoschreiben einschüchtern und zahlen Sie nie vorschnelle irgend welche Beträge, schon gar nicht, wenn Sie nichts bestellt haben. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich mit Ihrem Anliegen können Sie uns eine Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) schreiben. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema