Geblitzt auf der A 4, bei km 046,820, RF Olpe- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Rhein- Erft- Kreises wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vor? Dann zögern Sie nicht, den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Einstellungsquote liegt hier nach einem Einspruch weit über dem Durchschnitt. Der Hauptgrund ist die Fehleranfälligkeit des hier eingesetzten Einseitensensors vom Typ ESO 3.0 oder seines baugleichen Nachfolgers ESO 8.0.

Dieser Blitzer besitzt einen prägnanten Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Diese registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und zwar auf einer Länge von 25 Meter. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und dadurch kann dann mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder einfache Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können die Messdaten verfälschen. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern führt zu falschen Messergebnissen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, etwa durch Kolonnenfahrten oder ein Überholmanöver, treten Schwierigkeiten bei der Fahrzeugerfassung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein gerichtsfester Nachweis möglich, dass auch tatsächlich die Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs gemessen wurde. Der Messbalken muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist der Aufbau aber nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann Ihr Verteidiger erfolgreich ein Verwertungsverbot durchsetzen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusive der Beauftragung des Gutachters.

Er betreut Bußgeldverfahren im gesamten Bundesgebiet, von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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