Geblitzt: Düsseldorf, Bundesautobahn 44, in FR Mönchengladbach, mittlere Fahrspur, km 91,45- Fehlerhafte Messung!

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Die Bußgeldstelle Düsseldorf macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Dann stehen die Chancen sehr gut, dass ein spezialisierter Verteidiger die Messung erfolgreich anfechten kann. Denn aufgebaut ist hier ein Messgerät des Typs TraffiStar S 330. Dessen extreme Fehleranfälligkeit ist der Grund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden. 

Seine Funktionsweise beruht auf der sogenannten Piezotechnik. Es werden dabei in einem Abstand von einem Meter drei Piezosensoren in die Fahrbahn fest eingelegt.  Werden diese von einem Fahrzeug überquert,  wird mittels des Druckunterschieds die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit bestimmt. Dann rechnet das Gerät im Rahmen einer Weg-und-Zeit-Analyse die Geschwindigkeit des Fahrzeugs in km/h aus. Sobald der eingegebene Grenzwert überschritten wurde, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Sehr wichtig ist  aber der Zustand des Messstellenbereichs. Der dortige Fahrbahnbelag muss sich für eine exakte Messung in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen bei der eichamtlichen Erstprüfung über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt  diese Voraussetzungen regelmäßig nicht. Denn der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse.   Oft sind hier auch die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen aber zu Differenzen von bis zu 30 km/h. In diesem Fall kann daher gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen.  

Testreihen haben wiederholt nachgewiesen, dass entsprechende Fehlauslösungen aufgrund defekter Messkabeln häufig vorkommen. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat dies erkannt und aus diesem Grund die sogenannte Piezo-Richtlinie herausgegeben. Danach müssen die Kabel gesondert und nachweisbar - in der Regel alle 6 Monate - geprüft werden. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Akte, ist schon wegen dieses Umstands die Messung unverwertbar. Ebenfalls können feinste Erschütterungen, auf den anderen Fahrbahnen oder der Brücke selbst, die Messung negativ beeinflussen.

Bei einer Überprüfung der Rohmessdaten und der Messprotokolle können diese und noch viele weitere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler der Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, werden von dieser alle Kosten übernommen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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