Geblitzt: Gem. Rickling, B 205, Höhe Gönnebeker Straße, FR Neumünster- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Bad Segeberg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vor? Dann ist die beste Reaktion, einen spezialisierten Verteidiger mit der Anfechtung der Messung zu beauftragen. Denn bei dieser Messstelle werden überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt. Grund dafür ist fast immer die extreme Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses funktioniert nach folgendem Prinzip. Laserstrahlen erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Diese werden von den Fahrzeugen in diesem Bereich reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Auf dieser Grundlage erfolgt dann eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch verursacht die hier eingestellte überlange Messstrecke eine nicht geplante Strahlenauffächerung und damit eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse und natürlich auch eine massive  Verfälschung der Messdaten. Dieser Fehler tritt so häufig auf, dass allein wegen ihm etwa jede zweite Messung falsch ist. Sehr oft befinden sich  auch mehrere Fahrzeuge im Messbereich. Dann können besonders bei engen Abständen Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist kein sicherer Beweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Der Messsensor des Geräts muss beim Aufbau unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft erfolgt die Ausrichtung aber nicht genau genug. Dann verursachen schon minimalste Abweichungen automatisch zu hohe Geschwindigkeitswerte. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene aktuelle Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder wurden beim Aufbau nicht alle Funktionstests dokumentiert, darf die Messung nicht verwertet werden. Nicht selten ist hier die Geräteeichung wegen der Nichteinhaltung der Wartungsfristen abgelaufen. Dies führt sogar dazu, dass die gesamte Messreihe annulliert wird.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für die aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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