Geblitzt: Gersthofen, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 340, km 1,350- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Straubing wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dieses ist derart fehleranfällig, dass allein wegen ihm an dieser Messstelle überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Es werden permanent Laserstrahlen ausgesandt, welche einen Bereich von 75 Meter erfassen. In diesen Bereich fahrende Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch werden Daten gewonnen, mit deren Hilfe die für diese Strecke benötigte Fahrzeit bestimmt wird. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt die hier eingestellte überlange Messstrecke zur einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Strahlen. Der dadurch entstehende Signalkegel verursacht natürlich auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse und damit eine extreme Verfälschung der Messdaten. Dies passiert so häufig, dass schon allein wegen diesem Fehler etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, hat das Gerät Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht wirklich sicher, ob tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Der Messsensor ist sehr häufig nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. In diesen Fällen führen schon minimalste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Wird eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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