Geblitzt in 14055 Berlin, BAB 115 i.H. km 26,3- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Dann droht ab einer Überschreitung von 21 km/h ein Punkt und ab 31 km/h ist bei entsprechenden Voreintragungen ein Monat Fahrverbot möglich. Doch bevor Sie dies akzeptieren, lohnt es sich, die den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind hier dank der Fehleranfälligkeit des eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed überdurchschnittlich hoch.

Dieses Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Fahrzeuge in diesem Messbereich reflketieren diese Signale und senden sie zum Blitzer zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und dann kann mit einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber schon die überlange Messstrecke ist eine großer Schwachpunkt des Geräts. Denn sie führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die daduch bedingte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf und ist so schwerwiegend, dass etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Sogar Lichtreflektionen auf dem Fahrzeuglack können unter bestimmten Umständen diesen Effekt hervorrufen. Zudem muss der Messsensor des Geräts genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber oft ist die Justierung nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im langen Messbereich befindet, treten Schwierigkeiten bei der Objekterfassung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Schulungsnachweis der eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Die gesamte Messreihe wird annulliert, wenn die Eichung des eingesetzten Blitzers abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler dem hier zuständigen Amtsgericht Tiergarten nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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