Geblitzt in Dieblich, BAB 61, km 235,450, Gem. Dieblich, FR Köln- Fehlerhafte Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 130 km/h vor? Bevor Sie das Bußgeld, Punkte oder sogar Fahrverbot akzeptieren, lohnt  sich die Überprüfung des Messvorgangs durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn dank der Unzuverlässigkeit des hier verwendeten Lichtschrankenmesssystems ist die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch.

Bei dieser Messmethode queren auf einer Länge von 25 Metern Laserstrahlen parallel die Straße. Die Impulsunterbrechung durch die heranfahrenden Fahrzeuge ermöglicht ein Bestimmen der für das Durchfahren der Messstrecke benötigten Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber sehr oft sind nicht alle Sensoren im geforderten rechten Winkel parallel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Auch Lichtreflexe auf der Karosserie können diesen Fehler hervorrufen. Sind mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kommt es oft zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass die angezeigte Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Findet sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die Messung ebenfalls annulliert.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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