Geblitzt in Hamburg, BAB 24, Höhe km 6, vor Brücke , in Ri. Berlin / Lübeck, Ausfahrt Jenfeld- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Bevor Sie die Strafen vorschnell akzeptieren, lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen Unzuverlässigkeit ist die Ursache, dass die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch ist.

Die Ursachen hierfür liegen in der Funktionsweise des Geräts. Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren die Strahlen und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch kann die für Strecke benötigte Fahrzeit bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber gerade die Länge der Messstrecke ist die größte Fehlerquelle. Denn durch sie kommt es zu einer Impulsaufweitung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verfälschten Daten sind die Ursache, dass etwa jede zweite Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben führt. Außerdem erfolgt oft die Justierung nicht exakt genug. Der Messsensor muss aber genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden, da schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich kommt es zu Fehlern bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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