Geblitzt in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,820, FR Bremen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Steinfurt wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann kann ein erfahrener Verteidiger helfen, den drohenden Bußgeldbescheid abzuwehren. Dessen Folgen können gravierend sein.  Neben einem hohen Bußgeld drohen schon ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich noch, je höher der vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß.

Geblitzt wurden Sie hier von einem Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0. Dieser misst die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und kann mit Hilfe der dadurch gewonnenen Daten die Geschwindigkeit bestimmen.

Allerdings können dabei schon einfache Lichtreflexe (etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs) die Messung zu Ihren Lasten verfälschen.

Das pulsierende Licht von LED beeinflusst ebenfalls die Genauigkeit der erfassten Taten und ist eine durch zahlreiche Studien nachgewiesene Fehlerquelle.

Die Zuordnung der gemessenen Fahrzeuge bei unübersichtlichen Verkehrssituationen, etwa bei einem Überholvorgang oder Kolonnenfahrten, ist gleichfalls problematisch. Dann ist bei einer anwaltlichen Überprüfung nicht zweifelsfrei zuordbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Es erfolgten schon zahlreiche Freisprüche, weil die in der Bedienungsanleitung ausdrücklich benannte  „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlte und daher nicht gerichtlich überprüfbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das auf dem Foto handelte.

Eine fehlerhafte Einstellung des Scanwinkels führt zu sogenannten Schrägmessungen. Deren Ergebnis ist automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe.

Die Gültigkeit der Eichung ist ausdrücklich gesetzlich gefordert. Oft ist diese abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene automatisch freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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