Geblitzt in Sachsenwald, A 24, km 20.790 in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen. wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann stehen die Erfolgschancen für Ihren Einspruch sehr gut, denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen gerichtsbekannten und in zahlreichen Tests nachgewiesenen Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Von größter Bedeutung für eine exakte ist die genaue Justierung des Messwinkels. Aber gerade dies ist hier nicht immer gegeben. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fehler bei der Datenerfassung sind die Ursache, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Oft werden mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Blitzer erfasst. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein Toleranzbereich von 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung ebenfalls nicht zu verwerten. Das Gleiche gilt auch, wenn nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests in der Akte notiert sind. Befindet sich das Auto auf den Fotos in einer Schräglage, kann nicht von einer exakten Fahrzeugerfassung ausgegangen werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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