Geblitzt in Schleswig, B 76, Abschnitt 590, Höhe km 1,2, Richtung Eckernförde- Fehler bei der Messung!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Kreises Schleswig- Flensburg erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h? Dann ist es sehr erfolgversprechend gegen die drohenden Strafen mit einem Einspruch vorzugehen. Die Einstellungsquote ist hier nämlich überdurchschnittlich hoch und zwar überwiegend wegen der Fehlerquellen und der damit verbundenen Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed FM1. 

Dessen Messmethode lässt sich einfach erklären. Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese und senden diese zu dem Gerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon die Länge der Messstrecke verursachte einer der größten Fehlerquellen. Den durch sie kommt es zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die gespeicherten sind dann nachverweisbar verfälscht. Allein wegen dieses Funktionsfehlers sind etwa die Hälfte aller Geschwindigkeitsangaben falsch. Der Messsensor muss außerdem exakt  im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber oft ist der Aufbau hier nicht genau genug, was aber immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befindet sich mehr als Fahrzeug im Messbereich, hat das Gerät Schwierigkeiten bei der Zuordnung des Messobjekts. Deswegen kann die Bußgeldstelle in diesen Fällen nicht sicher nachweisen, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Nicht selten ist auch die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig. Dann wird die Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akten ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, liegt ein Verwertungsverbot vor. Dies gilt auch, wenn alle beim Aufbau nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests vollständig dokumentiert wurden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Dies ist nur eine sehr kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher zuerst Ihre Messakte aus und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Schleswig nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die von ihm betreuten Verfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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