German Property Group: Anlegerinteressen bündeln! Anwaltsinfo!

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Die German Property Group hatte mit denkmalgeschützten Immobilien in Deutschland Anlegern aus mehreren Ländern wie Großbritannien und Irland ca. 10-15 % Rendite in Aussicht gestellt, hierzu sollten Altbauten günstig aufgekauft, saniert und dann teuer an zahlungskräftige Kunden verkauft werden.

Das Geschäftsmodell ging aber nicht auf und inzwischen musste die German Property Group im Juli 2020 Insolvenz anmelden.

Inzwischen zeigt sich, dass der Schaden sogar deutlich höher sein könnte, als angenommen und sogar (siehe z.B. www.tagesschau.de vom 12.04.2021) mehrere Milliarden betragen könnte. 

Bei der Staatsanwaltschaft wurden gegen den Gründer der GPG (früher Dolphin Trust), Charles S. und mehrere weitere Beteiligte Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt., unter anderem wegen des Verdachts des Anlagebetrugs.

Für Anleger sind dies nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg schlechte Nachrichten und sie sollten überlegen, ihre Rechte geltend zu machen und ihre Interessen zu bündeln.

Zunächst sollten Anleger daran denken, ihre Interessen im Insolvenzverfahren zu bündeln, um eine für die Gesamtheit der Anleger vorteilshafte Position zu erreichen.

Das alleine wir aber nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht ausreichen, um den Schaden der Anleger zu kompensieren.

Daher sollten die Anleger versuchen, ihren Schaden auch von anderen eventuellen Verantwortlichen ersetzt zu erhalten, wobei bei anderen Verantwortlichen wie Gründern etc. immer zu prüfen ist, ob bei diesen eine Vollstreckung aussichtsreich ist.

Sofern die Anlage den Anlegern von Anlageberatern/-vermittlern vermittelt worden ist, sollte daran gedacht werden, dass Anlageberater/-vermittler immer eine anleger -und objektgerechte Beratung schulden und sich schadensersatzpflichtig machen, sofern die Beratung diesen Vorgaben nicht entsprach.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass z.B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht rechtzeitig eingeschritten ist- so ging die BaFin Medienberichten z.B. schon 2019 dem Verdacht nach, dass die GPG Vermögensanlagen unerlaubt öffentlich anbieten würde, das Verfahren wurde aber eingestellt, unter anderem wohl aus dem Grund, weil die GPG den Verdacht entkräften konnte und die BaFin auch kein öffentliches Angebot an Anleger in Deutschland fand- könnten Anleger auch ggf. Ansprüche gegen die BaFin stellen.

Im Fall Wirecard z.B. hatte die Kanzlei Dr. Späth & Partner zusammen mit einer Partnerkanzlei erste Klagen gegen die BaFin z.B. aus Amtshaftung gem. § 839 BGB eingereicht.

Fazit: Geschädigte German Property Group-Anleger sollten umgehend all ihre Rechte prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.






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