Grundvoraussetzungen für eine Ehescheidung

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Um geschieden zu werden, müssen grundsätzlich zwei gesetzlich vorgegebene Voraussetzungen vorliegen. Die Eheleute müssen mindestens ein Jahr getrennt leben und die Ehe muss gescheitert sein.

  1. Voraussetzung: Getrenntleben

Das Getrenntleben erfordert nicht unbedingt, dass die Partner in verschiedenen Wohnungen leben. Das Getrenntleben ist auch in der Ehewohnung möglich. Die Gerichte verlangen dabei als Voraussetzungen, dass keinerlei Gemeinsamkeiten mehr geteilt werden, die eine Ehe ausmachen. Neben dem Schlafen in getrennten Schlafzimmern gehört auch dazu, dass man die Lebensmittel getrennt einkauft, aufbewahrt und konsumiert, die Wäsche getrennt wäscht, sich hinsichtlich der übrigen Hausarbeit koordiniert und ansonsten „nebeneinander her“ lebt. Wenn sich beide Eheleute einig sind, ist das Getrenntleben relativ einfach bei Gericht zu begründen. Wenn einer allerdings nicht geschieden werden will, wird es wahrscheinlich nicht gelingen, den Nachweis bei Gericht zu erbringen. Dann ist es besser, wenn man nach der Trennung auch in verschiedenen Wohnungen lebt und nach dem Trennungsjahr die Scheidung bei Gericht beantragt.

  1. Voraussetzung: Scheitern der Ehe

Der Nachweis für das Scheitern der Ehe ist als zweite Voraussetzung heutzutage jedoch keine Hürde mehr. Dafür genügt es, dass der scheidungswillige Ehepartner vor Gericht deutlich und unmissverständlich darlegt, dass er geschieden werden will und der Ehe keinerlei Chance mehr gibt.


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