Haben Sie Probleme mit Opt-In- oder Double-Opt-In-Verfahren?

  • 1 Minuten Lesezeit

Laut Artikel 6 Absatz 1 der neuen Datenschutzgrundverordnung ist festgelegt, dass Anbieter grundsätzlich die ausdrückliche Einwilligung ihrer (potentiellen) Kunden einholen müssen, bevor sie deren Daten verarbeiten. 

Artikel 7 der DSGVO setzt die Bedingungen fest, auf welche Art die Einwilligung erfolgen muss. Wichtig ist dabei, auf Artikel 7 Absatz 1 zu achten:

„Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.”

Wie kann ich der neuen DSGVO gerecht werden?

Da die Preisgabe von persönlichen Daten heutzutage bei Gewinnspielen, Anmeldungen und Ähnlichem meistens im Internet vorkommt, sind zwei Verfahren entwickelt worden, mit denen man versichern kann, dass der Kunde der Verarbeitung zugestimmt hat. 

Im Opt-In-Verfahren willigt man in die Datenverarbeitung mit nur einem Häkchen ein. 

Beim sichereren Double-Opt-In-Verfahren ist man verpflichtet, ein Häkchen zu setzen und anschließend eine Bestätigungsmail anzuklicken, die die Einwilligung erneut versichert. 

Egal welche Methode gewählt wurde: Die Einwilligung muss per Mail nochmal bescheinigt werden. Im Double-Opt-In-Verfahren passiert dies automatisch.

Was passiert, wenn die Vorschriften der DSGVO nicht eingehalten wurden?

Durch die neuen Datenschutzbestimmungen wird noch mehr Wert auf die personenbezogenen Daten des Einzelnen und deren Schutz gelegt. Durch die immer weiter voranschreitende Digitalisierung wird es immer wichtiger, auf diesbezüglich allgemeine Standards zu setzen. Wir von der Media-Kanzlei unterstützen Sie gerne beim Umgang mit der neuen DSGVO. Sind sie mit Opt-In-Problemen in Berührung gekommen und benötigen Hilfe beim Kontakt mit den neuen Bestimmungen? Wir haben uns unter anderem auf Medien- und IT-Recht spezialisiert und haben jeden Tag mit Unterlassungsansprüchen und Fällen rund um Persönlichkeitsrecht zu tun. Durch fachmännische Expertise und Erfahrung helfen wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen!

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