Hauskauf / Wohnungskauf durch Unverheiratete – worauf zu achten ist!

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Beim Kauf einer Immobilie sollte ein unverheiratetes Paar – bestenfalls im Vorfeld – einige Dinge klären und ggfls. rechtlich absichern:

Sollen beide zu gleichen Anteilen (50/50) erwerben und im Grundbuch stehen, weil z. B. der gleiche Betrag monatlich für die Immobilie aufgebracht wird, oder ist umgekehrt ein anderes Eigentumsverhältnis sinnvoll? Und was soll im Falle einer Trennung mit der Immobilie geschehen?

Sofern nur ein Lebenspartner als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird (weil dieser vielleicht das Eigenkapital aufgebracht hat und Alleinverdiener ist), birgt dies für den nicht beteiligten Partner erhebliche Risiken. Denn im Fall einer Trennung der Lebenspartner oder des Todesfalls des Alleineigentümers hat der nicht eingetragene Partner praktisch keine Rechte, wenn nicht zuvor entsprechende Vorkehrungen getroffen worden sind. So kann es schnell geschehen, dass er aufgefordert wird, aus der vermeintlich „gemeinsamen“ Immobilie auszuziehen.

Sicherheit können z. B. ein Partnerschaftsvertrag und/oder ein Erbvertrag bieten. Unverheiratete haben nämlich kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament oder Erbvertrag erben im Todesfall eines Partners dessen Kinder oder dessen übrige Familie. Die Möglichkeiten und Varianten sind vielfältig.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer grundbuchlichen Sicherung (z. B. durch ein Wohnrecht) des nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Lebenspartners. Hier ist abzuwägen, was individuell in die Lebenssituationen der beiden Partner am besten passt.

Pauschal lässt sich daher nicht sagen, welche – ggfls. nachträglichen – Regelungen sinnvoll sind.

Lassen Sie sich am besten vorab über die Möglichkeiten beraten, die für Sie am geeignetsten sind. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Markus Knoll

Notar


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