Ich habe einen Aufhebungsvertrag bekommen, was kann ich tun?

  • 1 Minuten Lesezeit

Ist es gut, den Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung zu unterzeichnen? 
Meine Erfahrung zeigt, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei Vorlage eines Aufhebungsvertrages schnell dazu verleitet werden, diesen zu unterschreiben. Zumeist entstehet hier eine hohe Drucksituation von Seiten des Arbeitgebers. Von der Unterzeichnung eines solchen Aufhebungsvertrages kann ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in den meisten Fällen nur abraten. 

Welche Konsequenzen hat die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages? 
In vielen Fällen können die Rahmenbedingungen noch um einiges optimiert werden. Hinzu kommt eine dreimonatige Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit, da Sie mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages der Kündigung bzw. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmen. Auch kann es Ihnen passieren, dass eine Verrechnung des Arbeitslosengeldes mit der Abfindung vorgenommen wird. Dies gilt es bestenfalls zu verhindern. Hier kann ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite stehen. 

Kann eine Abfindung im Aufhebungsvertrag geregelt werden? 
Ja, in dem Aufhebungsvertrag kann die Zahlung einer Abfindung mit aufgenommen werden. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass hier oft viel mehr Verhandlungsspielraum möglich ist.

Wie verhalte ich mich bestenfalls, wenn ich einen Aufhebungsvertrag von meinem Arbeitgeber vorgelegt bekommen habe? 
Lassen Sie diesen überprüfen. Gerne prüfe ich den Ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrag unabhängig und berate Sie über eventuelle Vor- und Nachteile der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages und finde mit Ihnen zusammen eine zufriedenstellend wirtschaftliche Lösung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Lindenberg

Beiträge zum Thema