Illegale Online-Sportwetten ohne deutsche Lizenz: Bundesgerichtshof stellt sich auf Seiten der Spieler

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Durch einen neuen Beschluss des Bundesgerichtshofs sind Verbraucherschutzklagen bei Sportwetten ab sofort siegreich zu führen. Das dürfte eine aussichtsreiche Klagewelle lostreten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 22. März 2024 (Az.: I ZR 88/23) die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Unzulässigkeit und der Nichtigkeit von Wettverträgen, die mit einem österreichischen Unternehmen abgeschlossen wurden, das zum Zeitpunkt der Wettveranstaltungen über keine gültige deutsche Lizenz verfügte, adressiert. Dieses Unternehmen hatte zwar eine deutsche Lizenz beantragt, jedoch war zum relevanten Zeitpunkt keine Lizenz erteilt worden. Erst im Jahr 2021 wurde dem Unternehmen eine deutsche Lizenz gewährt. Der Kläger verlangt die Rückzahlung seiner Nettoverluste in Höhe von 11.984,89 Euro, welche die Differenz zwischen seinen Einsätzen und Gewinnen darstellen, zuzüglich Zinsen. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, aber das Berufungsgericht hat zugunsten des Klägers entschieden, mit Ausnahme eines Teils der Zinsforderung. Das Unternehmen strebt mit der Revision eine vollständige Abweisung der Klage an.

„Ende 2018 hatte der Kläger bei dem österreichischen Wettanbieter gespielt. Für diesen Zeitraum bestand jedoch keine entsprechende Erlaubnis der deutschen Behörde, die Konzession fehlte. Deshalb macht der Kläger die Unzulässigkeit der Wetten sowie die Unwirksamkeit der entsprechenden Wettverträge geltend. In erster Instanz hatte das Landgericht die Klage abgewiesen, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte der Kläger mit seiner Berufung dann aber Erfolg“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. 

Der BGH gibt in seiner vorläufigen Einschätzung an, dass die deutsche Gerichtsbarkeit international zuständig sei und das deutsche Sachrecht anwendbar ist, da das Angebot des Unternehmens nicht den deutschen rechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Dies beinhaltet unter anderem die Nichterfüllung der im Glücksspielstaatsvertrag von 2012 festgelegten Regeln wie den monatlichen Höchsteinsatz pro Spieler und die klare Trennung zwischen Sportwetten und anderen Glücksspielen. Die Rechtsverletzung könnte zur Nichtigkeit der Wettverträge nach § 134 BGB führen, da sie einem gesetzlichen Verbot widersprächen.

Ein weiterer kritischer Punkt in der Rechtsprechung ist die Frage der Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, unter der Bedingung, dass das österreichische Unternehmen die Zahlungen des Klägers ohne Rechtsgrund erhalten hat, weil es mangels deutscher Lizenz gegen ein Verbotsgesetz verstoßen hat. Darin heißt es: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.“

Der BGH hebt hervor, dass eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit tiefgreifende Implikationen für die Praxis der Sportwetten und das Verhalten von Online-Wettanbietern haben könnte. Die Revision des Unternehmens dürfte nach vorläufiger Beurteilung des Senats keinen Erfolg haben, und es wird erwartet, dass der BGH dies in seiner endgültigen Entscheidung bestätigt. Dies würde bedeuten, dass der Kläger wahrscheinlich berechtigt ist, die Rückzahlung seiner Nettoverluste von der Beklagten zu verlangen.

„Wenngleich der BGH noch keine verbindliche Aussage über den Ausgang des Verfahrens getroffen hat, dürfte der sehr sorgfältige und ausführliche Hinweisbeschluss nach Einschätzung zahlreicher Experten mehr oder weniger das beabsichtigte Urteil darstellen. Es wird nunmehr davon ausgegangen, dass die Entscheidung des BGH eine Klagewelle auslösen wird.  Geschädigte Verbraucher können so zu ihrem Recht gelangen“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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