Investify Global – Vorsicht, nicht seriös

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Verschiedene Anlagen, wie vor allem Differenzkontrakte (Contracts for Difference) auf verschiedene Basiswerte, wie Rohstoffe oder Indizes, und Forex-Geschäfte sollen Anleger über die Handelsplattform investify-Global tätigen können.

Auf der Homepage wird geschildert, dass Investify Global seit mehr als 30 Jahren die Kunden stärkt, indem man ihnen hilft, Kontrolle über ihr finanzielles Leben zu übernehmen und man immer bereit sei für eine Herausforderung.

Auch wird mit über 15 globalen Auszeichnungen und damit geworben, dass, da man einem die liquidesten Märkte der Welt zur Verfügung stellen würde, man daraus auf unzähligen Handelsmöglichkeiten rund um die Uhr Kapital schlagen könne.

Aber keine Regulierung durch die Bafin

Deutsche Anleger sollten Vorsicht walten lassen, da es sich beim Erbringen von Differenzkontrakten und Forex-Geschäften in Deutschland um Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handelt.

Dafür benötigen die Betreiber von Investify Global aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die nach unserer Kenntnis nicht besteht.

Weitere Indizien für fehlende Seriosität

Auf der Internetseite der Plattform wird auf eine“ Regulierung auf europäischer Ebene durch die nationale Kontroll- und Zulassungsstellen“ mit einer nationalen und europäischen Lizenznummer verwiesen. Eine derartige Aufsicht gibt es aber in Europa nicht.

Auch existiert auf der Webseite weder ein Impressum nach den deutschen gesetzlichen Erfordernissen, noch werden eine Betreibergesellschaft der Plattform oder verantwortliche Personen genannt.

Möglichkeiten für Anleger von Investify Global

Schon aufgrund der irreführenden Angaben zu einer Regulierung kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung ergeben. Den Hinweisen zu einer Regulierung vertrauen Anleger regelmäßig und diese sind für viele Anleger auch ein wichtiges Kriterium für ihre Anlageentscheidung.

Außerdem kann sich für einen Anleger auch bei einer unerlaubten Ausführung von Anlagen als Wertpapierdienstleistungen im Sinne des WpIG ohne Genehmigung der BaFin ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen lassen.

Wenn Sie Gelder bei Investify Global investiert haben und keine Auszahlungen erhalten, zeigt Ihnen die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner rechtliche Möglichkeiten auf und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Suchen Sie auch rasch anwaltliche Hilfe, wenn Sie keine Auszahlungen erhalten.

Verweigern Sie auch die Installation einer Fernzugriffssoftware, wie z. B. AnyDesk, da mit Ihre Daten und Konten ausgespäht werden.

Für Fragen steht Ihnen die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner jederzeit gerne zur Verfügung.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 29.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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