Ist es eine gute Idee, sich nach der Kündigung krankschreiben zu lassen

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Eine Kündigung des Arbeitgebers kann einem Arbeitnehmer sehr nahe gehen und für viele eine extreme Belastung darstellen. Oftmals stellt sich die Frage, ob es ratsam ist, sich nach Erhalt einer Kündigung arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Doch welche Risiken birgt eine solche Vorgehensweise und kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln? In diesem Ratgeber werden wir diese Fragen genauer beleuchten und Ihnen Tipps geben, wie Sie in einer solchen Situation am besten vorgehen können.

Die rechtliche Situation: Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, sich bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann vom behandelnden Arzt ausgestellt werden, wenn dieser der Meinung ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund eines gesundheitlichen Problems nicht in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss.

Die Risiken: Sich nach Erhalt einer Kündigung arbeitsunfähig schreiben zu lassen, birgt jedoch auch Risiken. Zum einen könnte der Arbeitgeber die Echtheit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln und eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) veranlassen. Sollte sich herausstellen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unberechtigt ausgestellt wurde, könnte dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie beispielsweise eine fristlose Kündigung.

Des Weiteren ist zu beachten, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Kündigung nur für einen begrenzten Zeitraum möglich ist. Sofern keine gesundheitlichen Gründe vorliegen, die eine längere Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen, wird der Arbeitnehmer nach einer gewissen Zeit wieder arbeitsfähig sein und dann wieder Arbeitsleistungen für den Arbeitgeber erbringen muss..

Alternativen: Statt sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen, gibt es auch andere Möglichkeiten, mit einer Kündigung umzugehen. Eine davon wäre beispielsweise die Inanspruchnahme einer Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht, um sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Auch das Gespräch mit dem Arbeitgeber könnte helfen, um zu klären, ob eine einvernehmliche Lösung, wie beispielsweise eine Freistellung für die restliche Kündigungsfrist, möglich ist.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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