Kann der Mieter den Einbau einer Klimaanlage vom Vermieter fordern?

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Hitze in der Mietwohnung kann ebenso wie eine zu kalte Wohnung einen Mangel darstellen und damit zur Minderung der Miete bis hin zur Kündigung des Mietvertrages berechtigen.

Eine gesetzliche Regelung, welche etwa eine Höchsttemperatur in der Privatwohnung angibt, existiert nicht. Während sich zu der Mindesttemperatur eine Linie in der Rechtsprechung herausgebildet hat, ist dies für die zulässige Höchsttemperatur nicht der Fall.

Vielfach wird auf die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung verwiesen, wonach ein Grenzwert von 26 Grad nicht überschritten werden darf (so OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2007, 30 U 131/06). Teilweise wird jedoch eine Bindung des Vermieters an diese Grenze mit dem Argument abgelehnt, dass die Arbeitsstättenverordnung gerade nicht für Privatwohnungen gelte (siehe etwa OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2007, 2 U 106/06).

Wenn die so genannte Wohlbefindlichkeitsschwelle von 25 bis 26 Grad in der Wohnung deutlich überschritten wird, etwa an heißen Tagen dauerhaft 30 Grad gemessen werden, stellt dies einen Mangel dar. Eine Mietminderung von 20 Prozent wurde in einem solchen Fall für angemessen erachtet (siehe AG Hamburg, Urteil v. 10.05.2006, Az.: 46 C 108/04). Auch unzureichender, dem Stand der Technik zur Zeit der Errichtung des Gebäudes nicht entsprechender Wärmeschutz ist ein solcher Mangel.

Ist ein Mangel gegeben, obliegt dem Vermieter die Verpflichtung, diesen zu beseitigen. Allein der Vermieter entscheidet, welche Maßnahmen er ergreift. Der Mieter hat jedenfalls keinen Anspruch auf eine bestimmte Vorgehensweise, etwa den Einbau einer Klimaanlage. Der Vermieter kann stattdessen auch eine Markise oder Jalousien anbringen lassen.

Im Übrigen ist es ein verbreiteter Irrtum, dass eine Mietminderung erst durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Vermieter herbeigeführt werden muss. Die  Mietminderung tritt vielmehr kraft Gesetzes ein. Dem Vermieter sollte jedoch der Mangel an sich angezeigt und dieser zur Beseitigung des Mangels aufgefordert werden.

Danny Graßhoff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht



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