Kann die Beförderung ein fieser Arbeitgebertrick sein?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Kündigung und Beförderung werden normalerweise nicht in einem Atemzug genannt. Außer in manchen Chefetagen, wo die Beförderung einer der fiesen Arbeitgebertricks ist für die unkomplizierte Kündigung von altgedienten Mitarbeitern. Woran erkennt man, dass hinter der Beförderung eine Kündigungsabsicht steckt? Das erfahren Sie von Arbeitsrechtler Bredereck in diesem Beitrag.

Die Ausgangslage ist meist ähnlich: Ein Arbeitgeber will eine Abteilung verkleinern und deshalb einigen Mitarbeitern kündigen. Wegen Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes wäre der Arbeitgeber gezwungen, Mitarbeiter zu entlassen, die er behalten will und andere weiter zu beschäftigen, die er loswerden will, beispielsweise weil eine Gruppe von älteren Mitarbeitern deutlich länger im Betrieb beschäftigt ist.

Also teilt man den älteren Arbeitnehmern mit: „Wie wäre es mit einer Beförderung? Wir haben da eine schöne neue Abteilung, wo wir erfahrene Mitarbeiter wie euch brauchen.“ Aufmerksame Arbeitnehmer erinnern sich vielleicht an den Alt-Berliner Spruch „Nachtigall ick hör dir trapsen“ und lehnen ab. Andere sagen zu. Dass sie einem Arbeitgebertrick aufgesessen sind, dämmert ihnen spätestens, wenn die Abteilung nach einiger Zeit aufgelöst wird und, leider, leider, alle dort tätigen Arbeitnehmer die Kündigung erhalten. Waren die älteren Arbeitnehmer in der vorigen Abteilung bestens vor einer Kündigung geschützt, sind ihre Jobaussichten jetzt um einiges trüber. Denn es gibt in der neuen Abteilung keine jüngeren, weniger schutzwürdigen Kollegen und die Schließung der gesamten Abteilung macht die betriebsbedingte Kündigung um einiges nachvollziehbarer.

Was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn man mit diesen Vorzeichen befördert wird? 

Vorsichtig sollte man sein, wenn ein Stellenabbau in der Luft liegt. Es kommt vor, dass Unternehmen umstrukturieren und neue Abteilungen schaffen mit dem Ziel, sie später zu schließen und damit Arbeitsplätze abzubauen, etwa indem man Unternehmensbereiche an externe Dienstleister auslagert. Ob diese Strategie hinter der Beförderung steckt, kann man oft nur ahnen. Besprechen Sie Ihre weiteren Schritte im Zweifel mit einem Arbeitsrechtler, am besten mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Haben Sie die Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zu der besten Strategie für den Joberhalt? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung, sowie Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema