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Krank durch Klinikaufenthalt - Infektion von Patienten mit Krankenhausbakterien steigt!

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Patienten sehen sich nicht nur mit Behandlungsfehlern durch Ärzte und Zahnärzte in der ambulanten und stationären Heilbehandlung durch falsche Aufklärung und Diagnosen, Therapie- und Operationsfehler aufgrund menschlichen Versagens oder maschineller Fehler sowie mangelhafte Medizinprodukte konfrontiert. Haben sich hier die einzelfallabhängig zu beurteilenden Erfolgsaussichten für Patienten auch durch das Patientenrechtegesetz verbessert und stellen Gerichte zum Teil sechsstellige Schadensersatzbeträge fest, etwa bei Geburtsschäden, gestaltet sich ein Haftungsnachweis bei Infektionen durch sog. MRSA-Erreger noch als schwierig, jedoch keineswegs unmöglich.

Von einer Wundinfektion mit antibiotikaresistenten Bakterien, etwa bei Klinikaufenthalten sind in Deutschland mehr als 100.000 Menschen jährlich betroffen, wovon mehr als 2.000 Personen etwa bei Ausbereitung der Keime auf innere Organe sterben, andere zur Lebensrettung Amputationen hinnehmen müssen. Der aktuelle Fall der Universitätsklinik Kiel, wo bereits 12 Personen an multiresistenten Keimen verstorben sind, ist hierfür nochmals Beleg.

Über die Frage, wer an einer solchen Infektion Schuld trägt und neben Schmerzensgeld etwa für Verdienstausfall oder notwenige Hausumbaukosten oder bei Tod insbesondere für Unterhalt und Beerdigungskosten haftet, wird oftmals ein Gericht unter Hinzuziehung von ärztlichen Sachverständigen entscheiden müssen. Zu klären sind hierbei zumeist die Fragen, ob Kliniken und Ärzte ihre Patienten über das Ansteckungsrisiko aufgeklärt sowie Hygienestandards eingehalten haben oder ob nach einer Infektion mit dem richtigen Krisenmanagement reagiert wurde? Dies erfordert nicht nur ein intensives Aktenstudium, das Zusammenarbeiten von Rechtsanwalt und Ärzten (Sachverständigen), sondern ist auch mit einen erheblichen Kostenrisiko bei nicht absehbaren Erfolgsaussichten für Betroffene verbunden.


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