Krankenrückkehrgespräch – SO verhalten Sie sich richtig

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitgeber laden den Arbeitnehmer nach seiner Krankheit ein zu einem „Krankenrückkehrgespräch“. Wozu dient dieses Gespräch? Worauf muss der Arbeitnehmer dort achten? Was sollte der Arbeitnehmer sagen, was für sich behalten? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Im Krankenrückkehrgespräch geht es darum, eventuelle gesundheitsschädliche Faktoren am Arbeitsplatz zu identifizieren und nach dahingehenden Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen.

Im Gespräch fragt der Arbeitgeber seinen kürzlich genesenen Mitarbeiter nach möglichen arbeitsplatzbezogenen Ursachen seiner Erkrankung und bespricht mit ihm Verbesserungsvorschläge. Gemeinsam suchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Lösungen, um Arbeitsplatz und Arbeitsabläufe im Hinblick auf den Gesundheitsschutz optimaler zu gestalten.

Nur halten sich nicht alle Arbeitgeber daran. Manche Arbeitgeber stellen im Gespräch regelrechte Fallen auf, wenn sie dort eigentlich eine krankheitsbedingte Kündigung vorbereiten wollen und den Arbeitnehmer ganz allgemein nach Krankheitsursachen und -diagnosen fragen.

Viele Arbeitgeber wollen herausfinden, ob und wie oft der Arbeitnehmer auch in Zukunft erkrankt sein wird.

Hier sollten Arbeitnehmer darauf achten, sich nur zu den Krankheitsursachen zu äußern, die mit dem Arbeitsplatz in Verbindung stehen, also betriebsintern sind. Ansonsten sollten Arbeitnehmer: schweigen.

Fragt der Arbeitgeber danach, warum der Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt war oder an welcher Krankheit er leide, sollte er schlicht antworten: „Dazu möchte ich nichts sagen“ oder „Dazu möchte ich mich nicht äußern“.

Fragen nach Krankheitsursachen außerhalb des Arbeitsplatzes oder nach der ärztlichen Diagnose darf der Arbeitgeber im Übrigen gar nicht stellen! Der Arbeitgeber darf lediglich nach arbeitsplatzbezogenen Ursachen fragen. Deshalb darf der Arbeitnehmer die Antwort auf solche, unerlaubte, Fragen verweigern.

Alle Antworten des Arbeitnehmers zu Diagnosen, Prognosen, psychischen Erkrankungen, etc. sind arbeitsrechtlich heikel, selbst solche zu einem Burnout. Hier sollte man sich, wenn überhaupt, dann nur nach Rücksprache mit einem entsprechend spezialisieren Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht äußern.

Ebenfalls sollte man sich ohne anwaltliche Rücksprache im Krankenrückkehrgespräch nicht zu Mobbing oder Konflikten mit Vorgesetzten äußern.

Sind die Krankenrückkehrgespräche beim Arbeitgeber regelmäßig und finden sie systematisch und in vorgegebenen Strukturen statt, darf der Arbeitnehmer den Betriebsrat hinzuziehen.

Praxis-Tipp für Arbeitnehmer: Im Gespräch sollte der Arbeitnehmer stets vorsichtig sein und im Zweifel lieber damit rechnen, dass der Arbeitgeber mit dem Gespräch eine Kündigung vorbereiten will. Mit dieser Einstellung vermeidet der Arbeitnehmer eher Äußerungen über seine Erkrankung, die der Arbeitgeber bei einer zukünftigen Kündigungsschutzklage gegen ihn verwenden könnte.

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