Kreditkartenbetrug – Ansprüche der Bankkunden bei nicht autorisierten Abbuchungen

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Bei unautorisierten rechtswidrigen Abbuchungen kann man innerhalb von 13 Monaten nach dem Abbuchungstag bei der Bank widersprechen. Die Bank sollte allerdings sofort in Kenntnis gesetzt werden, sobald man die Abbuchung bemerkt.

Sofern über eine vorher erteilte Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftverfahren von Dienstleistern wie etwa den Stadtwerken, einem Mobilfunkanbieter oder dem Fitnessstudio eine zu hohe Summe vom Konto abgebucht wurde, handelt es sich um sogenannte autorisierte Abbuchungen, bei denen der Kunde 8 Wochen Zeit hat, um bei seiner Bank Widerspruch einzulegen und die betreffende Summe zurückbuchen zu lassen.

Generell gilt: Bei Lastschriften muss die Bank prüfen, ob der Abbuchende auch autorisiert ist, die Abbuchungen durchzuführen. Gibt es Streit über die Autorisierung, muss die Bank ihre Aufzeichnungen über die Authentifizierung vorlegen. Eine Möglichkeit, um wiederholte unrechtmäßige Abbuchungen zu verhindern, sind „Black Lists“ oder „White Lists“. Auf der „schwarzen Liste“ kann man seiner Bank mitteilen, wer auf keinen Fall Geld vom Konto abbuchen darf. Auf der „weißen Liste“ nennt man der Bank die Unternehmen und Dienstleister, die ausschließlich zur Abbuchung autorisiert sind. Mithilfe der Listen weiß die Bank von vornherein, wer abbuchen darf – und wer nicht.

Für einen entstehenden Schaden ist die Bank in der Beweispflicht, dass der Kontoinhaber die Konto-Abbuchungen autorisiert hat. Da die Bank meistens hierzu nicht imstande ist, muss grundsätzlich das Geld von der Bank erstattet werden, sofern kein nachweislich fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers zu der illegalen Abbuchung führte.

Um Ärger und Missbrauch von vornherein zu verhindern, sollte man folgende Tipps beherzigen:

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und wenden Sie sich bei unklaren Abbuchungen sofort an Ihre Bank.
  • Lassen Sie verlorene oder gestohlene Kredit- oder EC-Karten umgehend sperren. Nutzen Sie die zentrale Kartensperre unter der Rufnummer 116 116. Klären Sie vorab jedoch mit Ihrer Bank, ob Sie am zentralen Sperr-Notruf teilnimmt.
  • Informieren Sie Ihre Bank und die Polizei über einen Diebstahl.
  • Behalten Sie nach einem Diebstahl Ihr Konto besonders gut im Auge und achten Sie auf fremde Abbuchungen.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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