Kündigung – Unwirksamkeit der Arbeitgeberkündigung allein aus formalen Gründen

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Wenn Kündigungen des Arbeitgebers gerichtlich oder auch im Rahmen einer anwaltlichen Beratung auf Ihre Wirksamkeit oder Unwirksamkeit hin untersucht werden, dann wird der Fokus regelmäßig auf die Frage der materiellen Wirksamkeit einer Kündigung gelegt. 

Es gibt jedoch auch einige formale Gründe, an denen eine Kündigung scheitern kann. Gerade auch bei Kündigungen im Kleinbetrieb, die häufig in materieller Hinsicht nicht angreifbar sind, lohnt es sich, in formaler Hinsicht einmal genauer hinzuschauen. 

In dem beigefügten Video habe ich daher sechs formale Fehler zusammengestellt, aus denen sich die Unwirksamkeit der Kündigung ergeben kann. 

Die Mängel reichen dabei von der nicht ordnungsgemäßen Unterzeichnung der Kündigung bis hin zur Unbestimmtheit der Kündigung mangels Angabe eines konkreten Beendigungsdatums.

Formale Fehler sind für den Arbeitgeber häufig deshalb besonders problematisch, weil er sie regelmäßig nicht sofort erkennt. Es kann daher zu der Situation kommen, dass der Arbeitgeber, der sich im Kleinbetrieb mit seiner Kündigung im Kündigungsschutzprozess auf der sicheren Seite sieht, nach mehreren Monaten des Prozessierens ein böses Erwachen erlebt. Das Problem ist dann, dass der Arbeitgeber befürchten muss, für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens im Nachhinein sogenannten Annahmeverzugslohn an den Arbeitnehmer zahlen zu müssen. Dies veranlasst Arbeitgeber dann regelmäßig dazu, dem Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer erheblichen Abfindung anzubieten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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