Lebensversicherung Widerruf oder Kündigung

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Widerruf oder Kündigung? - wo liegen die Unterschiede für die Verbraucher?

Versicherungsnehmer, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und diese lieber heute als morgen beenden würden, haben dennoch oftmals Zweifel, ob der Widerruf die beste Option darstellt. Vielfach ist die Vorstellung einer juristischen Auseinandersetzung mit einer Versicherungsgesellschaft kein angenehmer Gedanke. Obwohl es Versicherer gibt, die den Weg vor Gericht nicht scheuen, sind deutlich mehr Unternehmen an einer außergerichtlichen Lösung interessiert. Aus diesem Grund bietet es sich an, sich die Vor- und Nachteile der Kündigung und des Widerrufs genau vor Augen zu führen. Die Kündigung ist oftmals mit einem finanziellen Verlust verbunden. Diese Option wird daher von den Versicherungen bevorzugt und überdurchschnittlich oft als Lösungsvorschlag ins Spiel gebracht, wenn die Versicherungsnehmer bereits den Widerruf als bevorzugte Form der Beendigung der Versicherung ins Spiel gebracht haben.

Der Widerruf der Lebensversicherung ist als endgültiger Schnitt zu verstehen

Es liegt in der Natur des Widerrufs, dass sich einige entscheidende Unterschiede im Vergleich zu einer Kündigung ergeben. Darin eingeschlossen ist der Fakt, dass der Widerruf alle rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Unterschrift unter den Vertrag ergeben haben, rückabwickelt. Für gewöhnlich ergibt sich nach zwei Wochen bis zu 30 Tagen kein wirklich langwieriger Prozess, der für die Rückabwicklung erforderlich ist. Anders verhält es sich, wenn die Lebensversicherung vor dem Widerruf schon mehrere Jahre gelaufen ist. An diesem Punkt ist es erforderlich, die Höhe aller gezahlten Beiträge auszurechnen und diesen Betrag an den nun ehemaligen Versicherungsnehmer zurückzuzahlen.

Nicht jeder Versicherter verfügt über einen endlosen Widerruf

Vor dem Abwägen der eigenen Optionen ist es zunächst erforderlich zu prüfen, inwieweit der unterzeichnete Vertrag den Widerruf noch erlauben würde. Sind Sie sich unsicher, ob die Widerrufsbelehrung allen rechtlichen Anforderungen entspricht, können Sie unsere Kanzlei für Verbraucherrecht mit der Prüfung beauftragen. Die von uns erbrachte Expertenmeinung gibt Ihnen endgültige Sicherheit in dieser Frage und kann dazu beitragen, leichter einen Plan für das weitere Vorgehen zu erstellen. Wir würden uns daher freuen, Sie bei den ersten Schritten auf diesem Weg tatkräftig unterstützen zu können.                           

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