Mitarbeiter macht sich über stotternden Kunden lustig und verliert den Arbeitsplatz

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Jeder Kunde sollte sich wohl fühlen. Dabei sind neben den allgemeinen Regeln des menschlichen Anstandes auch die gesetzlichen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten. 

Ein Fall von Alltagsdiskriminierung sorgte in den USA für Aufsehen und hat auch für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Bedeutung.

Ein Kunde der amerikanischen Café-Kette „Starbucks“ stotterte bei der Aufgabe seiner Bestellung. Der Starbucks-Mitarbeiter schrieb daraufhin den Namen des Kunden „Sam“ mit mehreren Buchstaben auf den Kaffeebecher als nötig „Sssam“. Bei dieser Café-Kette ist es üblich, dass die Namen der Kunden von den Mitarbeitern bei der Bestellung auf die Becher geschrieben werden. 

Der stotternde Kunde schilderte den Vorfall dem Arbeitgeber zunächst per E-Mail. Daraufhin wurde ihm ein Fünf-Euro-Gutschein als Entschädigung für den Schreibfehler angeboten. 

Dadurch fühlte sich der Kunde nochmals diskriminiert und machte den Fall über Facebook publik.

Daraufhin entschuldigte sich die Café-Kette beim Kunden. Sie teilte mit, dass der Mitarbeiter gefeuert sei, der sich über den stotternden Kunden lustig gemacht hatte.

Auch deutsche Arbeitgeber sollten darauf achten, gegen Fälle versteckter, nicht unbedingt auf den ersten Blick unter das AGG fallende Alltagsdiskriminierung, konsequente Maßnahmen zu ergreifen. 

Anders als in den USA müsste der Kündigung des Arbeitsverhältnisses hier aber regelmäßig eine Abmahnung des Mitarbeiters vorausgehen.

Nadja Semmler

Rechtsanwältin

Neuruppin


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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