Mittagsruhe: Was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Eine allgemeine, deutschlandweit geltende Mittagsruhe gibt es nicht.
- Viele Städte und Gemeinden haben Bestimmungen zu Ruhezeiten in der Mittagszeit.
- Vermieter können im Mietvertrag oder per Hausordnung eine Mittagsruhe festlegen.
Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe?
In Deutschland existiert keine Bestimmung, die eine allgemeine Mittagsruhe gesetzlich festgelegt.
Den Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen verbietet jedoch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BImSchV 32) werktags und damit auch am Samstag von 13 Uhr bis 15 Uhr und an jedem Sonntag und Feiertag sogar ganztägig in folgenden Gebieten:
- reinen, allgemeinen oder besonderen Wohngebieten
- Kleinsiedlungsgebieten
- Sondergebieten, die der Erholung dienen
- Kur- und Klinikgebieten
- Gebieten für die Fremdenbeherbergung
Die in der Ruhezeit verbotenen Geräte und Maschinen nennt der Anhang zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Gegen die Mittagsruhe verstößt die Verwendung von:
- Freischneidern
- Grastrimmern bzw. Graskantenschneidern
- Laubbläsern
- Laubsammlern
Ausnahmen gelten, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
Vielerorts bestimmen Kommunen eine Mittagsruhe per Verordnung oder per Satzung. Diese gilt mitunter auch an einem Samstag. In jedem Fall sollten Sie wegen möglicher Unterschiede besonders auf die lokal geltende Mittagsruheregelung achten.
Vermietern steht frei, Ruhezeiten in der Hausordnung und im Mietvertrag festzulegen. Im Falle einer Lärmbelästigung können sich Mieter nicht nur gegenüber dem Vermieter darauf berufen, sondern auch gegenüber anderen Mietern im Gebäude. Bei vorformulierten Bestimmungen der Ruhezeiten im Mietvertrag oder in der Hausordnung können diese jedoch als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten. Dementsprechend ist ihre Wirksamkeit gerichtlich überprüfbar. Im Vergleich zu Regelungen bzgl. der Zeiten der Nachtruhe kann die Regelung einer Mittagsruhe dabei größeren Einschränkungen unterliegen.
Mittagsruhe: Was ist erlaubt und was nicht?
Während der Mittagsruhe sind nicht alle Tätigkeiten auf der Terrasse, auf dem Balkon, im Garten und in der Wohnung einzustellen. Das Duschen ist beispielsweise gestattet.
Grundsätzlich sind während der Ruhezeiten alle Geräusche bis Zimmerlautstärke erlaubt. Laute Tätigkeiten müssen jedoch eingestellt werden. Dazu zählen beispielsweise:
- handwerkliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Hämmern und Bohren,
- lautes Musizieren
- die Nutzung eines lauten Rasenmähers oder einer elektrischen Heckenschere
Anders sieht es jedoch bei Kinderlärm aus, der in der üblichen Weise auch während der Mittagsruhe hinzunehmen ist. Das ergibt sich aus der regelmäßig hierzu ergehenden Rechtsprechung
Verstoß gegen Ruhezeiten: Das sind die Konsequenzen
Kommt es wiederholt zu einem Verstoß gegen die Ruhezeiten, kann der Vermieter dem Mieter eine Abmahnung wegen Ruhestörung aussprechen. Dem Mieter kann, wenn er dennoch weitere Lärmbelästigungen verursacht, eine Unterlassungsklage oder die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages drohen.
Beeinträchtigt der Lärm die Lebensqualität eines Mieters in seiner Wohnung erheblich, kann das eine Mietminderung und damit das Kürzen der Miete rechtfertigen. Dabei muss zugleich vom Vermieter verlangt werden, dass er die Lärmbelästigung beseitigt.
Lärmbelästigung während der Mittagsruhe: So gehen Sie vor!
- Werfen Sie bei einer Lärmbelästigung zunächst einen Blick in die Hausordnung Ihres Mietshauses und prüfen Sie, ob es eine rechtliche Handhabe gibt.
- Verlangen Sie von dem Mieter, dass er für ein Ende der Lärmbelästigung sorgt.
- Zusätzlich sollten Sie ein sogenanntes Lärmprotokoll führen. Dokumentieren Sie darin die Störungen mit dem genauen Datum und der Uhrzeit.
- Des Weiteren verlangen Sie schriftlich von Ihrem Vermieter, dass er die Lärmbelästigung beendet, und kommunizieren Sie dabei, dass Sie andernfalls eine Mietminderung verlangen.
Häufige Fragen und Antworten zur Mittagsruhe
Wie lange ist die Mittagsruhe?
Eine deutschlandweit einheitlich geregelte Mittagsruhe gibt es nicht. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist jedoch die Verwendung lauter Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler werktags von 13 bis 15 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen im Freien verboten. Zudem bestehen in vielen Städten und Gemeinden aufgrund einer Verordnung oder Satzung Regeln zur Mittagsruhe. Diese gelten dabei regelmäßig in einem Zeitfenster von 12 bis 15 Uhr.
Kann die Mittagsruhe auch im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt werden?
Sowohl im Mietvertrag als auch in der Hausordnung kann eine Mittagsruhezeit für die Mieter festgelegt werden. Bei beiden Vereinbarungen ist aber stets auf die Angemessenheit zu achten.
Gibt es einen Unterschied zwischen Tätigkeiten draußen und drinnen?
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung untersagt ausdrücklich die Verwendung bestimmter Maschinen im Freien. Auch sonst kommt es auf die jeweilige Regelung an. Regelmäßig machen diese jedoch keinen Unterschied zwischen Tätigkeiten im Freien und in Räumen, wenn es um Ruhestörungen geht.
(TZE; THO)
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