Möglichkeiten bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages

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Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen. Eine Kündigung kann aus vielen Gründen unwirksam sein. Es ist daher möglich, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird und Sie weiter beschäftigt werden. Häufig bietet sich bei einer unwirksamen Kündigung eine Abfindungslösung mit einer einvernehmlichen Beendigung an.

Da für eine Kündigung sowohl formelle als auch weitere inhaltliche Voraussetzungen bestehen müssen, lohnt sich in den meisten Fällen trotz der Kosten einer Klage der Weg zum Anwalt. Ich zeige Ihnen kurz die Voraussetzungen für eine Kündigung und erkläre Ihnen, in welcher Weise ich Sie als Anwalt unterstützen kann.

 

I.  Klagefrist beachten!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend Rat holen! Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, sei es nur, um eine Abfindung zu erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine sogenannte Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Andernfalls gibt es keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Kündigung zu wehren.

 

II.  Gründe für eine Kündigung

Für eine Kündigung benötigt der Arbeitgeber in der Regel einen Grund.

1.  Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz

Wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann ein Arbeitgeber auch ohne einen Grund kündigen. In diesem Fall darf eine Kündigung dennoch nicht treuwidrig erfolgen. Wann eine Kündigung treuwidrig sein kann, erkläre ich Ihnen gerne in einer Beratung. Auch ohne das Kündigungsschutzgesetz sind Sie keinesfalls chancenlos!

In Ihrem Betrieb müssen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden, um Kündigungsschutz zu erhalten. Ansonsten besteht bei einem sog. "Kleinbetrieb" kein Kündigungsschutz.  Ihr Arbeitsverhältnis muss im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits sechs Monate bestehen.

2.  Ordentliche Kündigung

Wenn Sie Kündigungsschutz genießen, muss der Arbeitgeber seine Kündigung auf folgende Gründe wirksam stützen können. Diese müssen in einem Kündigungsschreiben nicht angegeben werden.

a.  Betriebsbedingte Kündigung

Die Kündigung kann aus betrieblichen Erfordernissen erfolgen. Darunter werden Umstrukturierungen des Betriebs, aber auch ein Personalabbau zur Kostenersparnis bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten verstanden.

Diese Gründe treffen jedoch nicht immer zu und können sogar nur einen Vorwand darstellen. Zudem werden häufig Fehler bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer im Rahmen einer Sozialauswahl gemacht. Wenn Sie hier schutzwürdig sind, ist die Kündigung unwirksam.

b.  Personenbedingte Kündigung

Eine Kündigung kann auch bei einer Langzeiterkrankung oder bei häufigen Kurzzeiterkrankungen erfolgen. Häufig erfolgen Kündigungen, ohne dass eine Arbeitsunfähigkeit für einen ausreichend langen Zeitraum besteht und noch keine sogenannte „negative Gesundheitsprognose“ vorliegt. Gibt es Aussichten auf Rückkehr auf den Arbeitsplatz, kann eine Kündigung unwirksam sein.

Der Arbeitgeber kann hier auch weitere Fürsorgepflichten haben. Unterlässt er beispielsweise eine korrekte Wiedereingliederung oder eine Umsetzung an einen angepassten Arbeitsplatz, kann bestehen Erfolgsaussichten einer Klage.

c.  Verhaltensbedingte Kündigung

Für eine verhaltensbedingte Kündigung ist ein Verhalten notwendig, das eine Vertragspflichtverletzung darstellt. Zudem bedarf die Kündigung in der Regel einer vorherigen Abmahnung. Ein Verhaltensverstoß an sich rechtfertigt jedoch noch nicht eine Kündigung, es ist stets eine Abwägung des Einzelfalls notwendig.

3.  Außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung muss ein Verhalten vorliegen, welches derart schwer wiegt, dass ein Abwarten zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist. Hier muss der Arbeitgeber begründen, dass ein derart schwerer Vorwurf besteht.

Zudem kann der Arbeitgeber nur innerhalb von zwei Wochen kündigen, nachdem er von den Tatsachen zu dem schweren Vorwurf Kenntnis erlangt hat.

 

III.  Formelle Voraussetzungen für eine Kündigung

Voraussetzung einer Kündigung ist stets, dass diese Ihnen wirksam zugeht. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein.

Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Ansonsten ist die Kündigung bereits deshalb unwirksam.

Wenn Sie einen Sonderkündigungsschutz genießen, ist die Kündigung auch deshalb unwirksam. Dieser besteht beispielsweise bei Schwangerschaft und Mutterschutz, bei Elternzeit, bei Pflege- und Familienpflegezeit, bei einer Schwerbehinderung oder wenn Sie ein Mitglied des Betriebsrats sind.

Wichtig: Wenn nicht rechtzeitig innerhalb von 3 Wochen Klage erhoben wird, kann die Kündigung trotz Sonderkündigungsschutz wirksam sein!

 

IV.  Vorteile durch einen Anwalt

Eine anwaltliche Beratung lohnt sich definitiv!

1.  Vorteile eines Anwalts

Zwar entstehen bei einer anwaltlichen Beratung und einer weiteren anwaltlichen Tätigkeit Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie in der Regel nur Ihren Selbstbehalt.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung berate ich Sie zu den jeweiligen Risiken, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Hierdurch werden unnötige Kosten vermieden und Sie entscheiden, welche Schritte eingeleitet werden.

Ist die Kündigung unwirksam, besteht bei einer Weiterbeschäftigung ein Anspruch auf eine Gehaltsrückzahlung. Soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, kann in der Regel über eine Abfindungszahlung verhandelt werden. Diese Abfindungszahlung liegt dabei in den meisten Fällen über den Kosten eines Rechtsanwalts, sodass sich eine Beauftragung eines Anwalts in der Regel finanziell lohnt. Zu den Risiken erfolgt stets eine ausführliche Beratung.

2.  Ordnungsgemäße Abwicklung

Hinzu kommt, dass Sie bei der Abwicklung Ihres Arbeitsverhältnisses betreut werden. Sei es bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses, bei der Rückgabe eines Dienstwagens oder bei der Übertragung von Altersvorsorgeverträgen.

Wenn Ihr Arbeitsvertrag gekündigt wurde oder Ihnen eine Kündigung droht, können Sie jederzeit mit mir Kontakt aufnehmen. Ich stehe Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Dann können wir alles Weitere, auch eine Vertretung vor dem Arbeitsgericht, besprechen.

Auswirkungen auf Arbeitslosengeld sowie Rente und weitere sozialrechtliche Themen werden von Anfang an bei einer Beratung berücksichtigt, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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