Neues Urteil zum Sorgerecht aus Karlsruhe
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Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur für den Unterhalt zuständig waren oder Umgang haben durften, erhalten mit dem neuen Urteil mehr Rechte. Bisher konnte die Mutter darüber entscheiden, ob der Vater mit ihr die gemeinsame elterliche Sorge ausübt oder nicht. Künftig kann jeder Vater eines nichtehelichen Kindes gerichtlich klären lassen, ob es nicht dem Wohl des Kindes entspricht, dass er zusammen mit der Mutter das Sorgerecht ausübt.
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