Obdachlose Beschuldigte oder Angeklagte sind eine besondere Herausforderung für Strafverteidiger
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Die Zahl der Personen ohne festen Wohnsitz -umgangssprachlich Obdachlose genannt- in Deutschland beträgt laut Angaben der Bundesregierung ca. 263.000, wobei man wohl diese als eher als viel zu niedrig ansehen darf.
Auch Obdachlose werden gelegentlich einer Straftat verdächtigt und benötigen dann einen Strafverteidiger. Für einen Strafverteidiger sind diese Mandanten aufgrund verschiedener Faktoren eine besondere Herausforderung, der man sich als Strafverteidiger gerne stellt.
Da wir Strafverteidiger nicht für umsonst arbeiten können und wollen, wird mangels Einkommen und Vermögen in der Regel eine Beratung im Strafrecht über Beratungshilfe und die Strafverteidigung im Rahmen einer Pflichtverteidigung erfolgen. Ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen, muss der Strafverteidiger prüfen. In jeden Fall sollten betroffene Obdachlose keine Hemmungen haben, einen Strafverteidiger zu kontaktieren.
Zahlreiche Obdachlose sitzen in Deutschland auch ihre nicht bezahlten Geldstrafen in den Vollzugsanstalten ab; wenn während dieser Haft ein neues weiteres Ermittlungsverfahren bekannt wird, besteht immer Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
Einige wenige Obdachlose haben schon zahlreiche Verurteilungen, meistens wegen Erschleichen von Leistungen (Fahren ohne Ticket) . Teilweise droht dann im Wiederholungsfall sogar eine Haftstrafe. Auch dann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht.
Beachtet werden muss auch neben diversen sozialen Problemen, dass bei Personen ohne festen Wohnsitz ein Haftbefehl wesentlich schneller als bei anderen Personen in der Welt ist; dies liegt an dem Problem der Zustellung von Ladungen und das unklar ist, wo sich derjenige konkret aufhält. In den meisten deutschen Großstädten gibt es allerdings über karitative Vereine die Möglichkeit, Post zu empfangen. Die Verhinderung von Haftbefehlen ist häufig möglich; gerade hierbei kann ein erfahrener Strafverteidiger helfen.
Ein Strafverteidiger kann auch bei der Vermittlung von Kontakten zu sozialen Einrichtungen behilflich sein; viele Betroffene kennen manchmal nicht alle kommunalen Hilfsangebote.
Ulli H. Boldt
Fachanwalt für Strafrecht
Berlin-Dresden-Erfurt-Leipzig
Für die bessere Lesbarkeit verzichte ich auf das Gendern; gemeint sind immer alle Geschlechter.
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