OLG Oldenburg: keine Rückzahlung von zu hoher Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung

  • 1 Minuten Lesezeit

Das OLG Oldenburg hat für den Bereich der Unfallversicherung entschieden, dass dem Versicherer eine vorab gezahlte Invaliditätsentschädigung nicht zurückerstattet werden muss, wenn sich im Prozess herausstellt, dass eigentlich eine geringere Invalidität vorgelegen hat und sich der Versicherer das Recht auf Neubemessung bei der Erstfestsetzung der Invaliditätsentschädigung nach den AUB 2008 nicht vorbehalten hat.

OLG Oldenburg, Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 U 96/16

Das OLG Oldenburg schließt sich damit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 18.09.2008, Az. 3 U 206/06) an, das ebenfalls entschieden hatte, der Versicherer sei an die Erstfestsetzung gebunden, wenn er sich das Recht auf Nachbemessung nicht bei Erstfestsetzung vorbehalte – das Gericht tritt damit einer weitverbreiteten Auffassung im Schrifttum entgegen, die davon ausgeht, der Versicherer könne die Überzahlung im Wege der Widerklage zurückerhalten.

Lassen Sie sich nach einem Unfall rechtzeitig beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Frank Lindner

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

RA Lindner verfügt über jahrelange Expertise in der Abwicklung von Verkehrsunfällen und ist aufgrund seiner doppelten Spezialisierung im Verkehrs- und Versicherungsrecht für die Abwicklung von Verkehrsunfällen und die fast regelmäßige Auseinandersetzung mit der eigenen oder gegnerischen Versicherung bestens qualifiziert.

Nutzen Sie unser Know-how, um bei einem Verkehrsunfall nicht unbeabsichtigt auf Ansprüche zu verzichten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SALEO Rechtsanwälte PartGmbB

Beiträge zum Thema