Online-Veröffentlichung von Amateurfussballspielen rechtmäßig

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Das Veröffentlichen von Filmausschnitten aus Fußballspielen der Amateurklasse stellt kein unlauteres Verhalten bezüglich von Leistungsschutzrechte dar. Daher kann eine solche Veröffentlichung durch einen Fußballverband zum Schutz seiner Spieler nicht verboten werden.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt verklagte der Württembergische Fußballverband e.V. den Website-Betreiber hartplatz.de. Auf dieser Plattform können kurze Videos mit einer maximalen Länge von 1 Min. 30 Sek. von Amateurfußballspielen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Videos können zwar von jedermann angesehen werden, sie stehen jedoch nicht zum Download bereit. Der Württembergische Fußballverband e.V. sah sich hierdurch in seinen Rechten verletzt, da er der Ansicht ist die alleinigen Rechte zur kommerziellen Nutzung der Amateurspiele inne zu haben. Daher verlangte er vom Beklagten sofortige Unterlassung.

Der Bundesgerichtshof gab dem Kläger nicht Recht.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat der Fußballverband keinerlei ausschließlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an den streitgegenständlichen Videos inne, da die Veröffentlichung der Videos keine unlautere Verletzung von Leistungsschutzrechten darstellt. Der Verband kann sich die kommerzielle Nutzung der Videos von Amateurspielen nur dahingehend sichern, dass er Besuchern der Spiele das Drehen von Videos untersagt. (BGH, Urteil vom 28.10.10 - I ZR 60/09)


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