Opel muss im Diesel-Abgasskandal erneut Schadensersatz zahlen

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Die Adam Opel GmbH bleibt vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Immer mehr Rechtsstreite werden von den Gerichten zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Zuletzt erging am 11. August 2022 vor dem Landgericht Landshut ein Urteil gegen Opel, in dem der Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 21.000 Euro für zwei Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 verurteilt wurde (Az.: 55 O 458/22). Das Gericht sah Ähnlichkeiten zum VW-Abgasskandal und gab dem Verbraucher Recht. Obwohl die Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 für lange Zeit als unbedenklich und sauber galten, zeigt sich seit einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aus dem Februar 2022, von dem erstmalig Euro-6-Modelle betroffen waren, dass auch diese Modelle von Täuschungen seitens des Autobauers betroffen sind.


Erst kürzlich am 14. Juli 2022 wurde der Autobauer zudem vor dem Landgericht Verden zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.241,88 Euro verurteilt. Das Gericht sah es auch dort als erwiesen an, dass Opel in diesem Fall den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig nach § 826 BGB geschädigt hat. Hierbei ging es um einen im März 2015 erworbenen Opel Zafira Active Tourer mit einem 2.0 Liter Dieselmotor, der die Abgasnorm Euro 5 erfüllen sollte. Bei Opel verwendet man für diesen Motor intern die Bezeichnung A20. Der Kläger zog vor Gericht, nachdem er erfahren hatte, dass sein Fahrzeug die Vorgaben für den Stickoxidausstoß um mindestens den Faktor 3,5 überschreitet. Das Gericht folgte dem Klägervortrag, nach dem die Motorsoftware die Abgasreinigung manipuliert. Es entschied, dass dem Kläger nach § 826 BGB Schadensersatz in Höhe von 11.241,88 Euro plus Zinsen zustehen, die ihm der Hersteller zu zahlen hat.


Viele Modelle schon jetzt von Rückrufen des KBA betroffen

Seit 2015 wird Opel durch das KBA immer wieder zu Rückrufen seiner Fahrzeuge verpflichtet, weil dort illegale Abschalteinrichtungen entdeckt werden, durch die die Motoren einen deutlich erhöhten Schadstoffausstoß aufweisen. Laut dem KBA sind dabei insbesondere Modelle der Astra-, Corsa- und Insignia-Reihe betroffen. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt akzeptierte Opel sogar ein Bußgeld in Höhe von 65 Millionen Euro. Die folgenden Modelle könnten möglicherweise betroffen sein:

  • Insignia (Baujahr 2015-2016)
  • Insignia (Baujahr 2013-2018, 1,3 l und 1,6 l Motor Euro 6)
  • Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014-2015)
  • Astra Sports Tourer (Baujahr 2014-2018)
  • Astra GTC (Baujahr 2014-2018)
  • Astra Notchback (Baujahr 2014-2018)
  • Astra (Van) (Baujahr 2015)
  • Astra, Astra+ (Baujahr 2015-2018)
  • Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015-2018)
  • Astra (Baujahr 2013-2018 1,3 l und 1,6 l Motor Euro 6)
  • Corsa (Baujahr 2014-2016)
  • Corsa (Van) (Baujahr 2014-2016)
  • Corsa (Van) (Baujahr 2015-2016)
  • Corsa (Baujahr 2013-2019, 1,3 l und 1,6 l Motor Euro 6)


Sehr gute Erfolgsaussichten gegen Opel im Abgasskandal

Die Verbraucher sind nach den aktuellen Urteilen des Landgerichts Landshut und des Landgerichts Verden in ihren Rechten gestärkt und die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen die Adam Opel GmbH haben sich weiter erhöht. Die Gerichte sahen die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch Opel im Sinne von § 826 BGB, wonach dem Verbraucher Schadensersatz zusteht, als erwiesen an.

Betroffene Verbraucher sollten schnell reagieren. Es drohen bei den betroffenen Fahrzeugen erhebliche Geldeinbußen. Es kann zu Fahrverboten, Stilllegungen und Wertverlusten kommen, wenn die rechtlichen Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.

Foto(s): pixabay.com


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