P&R Insolvenz | Betrugsverdacht erhärtet sich

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P und R Insolvenz | Betrugsverdacht erhärtet sich | Strafanzeige 

Die Insolvenz des Container-Vermieters P&R nimmt für eine Vielzahl der Anleger eine strafrechtlich relevante Wende: Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Jaffé der FAZ berichtete, wurden beinahe eine Million Container an 54.000 Anleger mehr verkauft, als tatsächlich vorhanden waren.

Schaden | Investition | Verlust

Die Staatsanwaltschaft München I nun gegen ehemalige und aktuelle Geschäftsführer von P&R wegen Betrugsverdachts.

P&R war Mitte März in die vorläufige Insolvenz gerutscht. Bereits seit längerem hieß es dazu, die Mieteinnahmen aus der Containerflotte hätten nicht mehr gereicht, um die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu decken, die rund 3,5 Milliarden Euro in die Container investiert hatten.

Nun hat sich herausgestellt, dass die Anleger von P&R zwar rund 1,6 Millionen Container als Kapitalanlage gekauft hatten, die Flotte aber aus 618.000 Containern bestand. Die Lücke sei bereits seit 2007 immer größer geworden. P&R hatte die Container überwiegend an Privatanleger verkauft und zurückgemietet.

Der Sachverhalt bei vielen unserer Mandanten stellt sich so dar, dass bspw. von der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH durch Kaufvertrag eine Mehrzahl von Containern, Typ 20 “ Standard S, Angebot Nr. 1108 zu einem Einzelpreis von 1.945,00 Euro unter Rabattierung von 39,00 Euro/Stück erwarb.

Das Geschäftsmodell stellte sich im Vertrieb so dar, dass Verbraucher als Anleger die Container von der Emittentin, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH Container erwerben und diese Container an die Emittentin zurückvermieten. Diese vermietet dann die Container weiter und leitet den Erlös an die Eigentümer der Container weiter.

Im Falle des Kaufvertrages aus dem Jahr 2014 wurde eine Mietzinsgarantie für die Dauer von 5 Jahren eine Tagesmiete je Container von 0,56 Euro gewährt, mithin 10,72% des Kaufpreises jährlich. Im Fall der Container aus dem Kaufvertrag 2017 liegt eine Mietzinszusicherung von 0,74 Euro je Container am Tag vor.

Gem. §1 Ziff. 4 sollte der Eigentumsübergang, also Einigung und Übergabe, im Wege eines Besitzkonstituts erfolgen, bei welchem die Verkäuferin und Mieterin als Besitzdiener des Erwerbers auftreten sollte, während die tatsächliche Sachherrschaft über den Container bei dem Untermieter liegen sollte.

Eigentumsnachweis | Zertifikat | Seriennummer

Gem. §1 Ziff. 5 sollte der Erwerber zum Nachweis des Eigentumsübergangs auf Anforderung ein von der P&R Transport-Container GmbH ausgestelltes Eigentumszertifikat mit dem internationalen Code und der Seriennummer des Containers erhalten. Ein solches Zertifikat hat unser Mandant aber nie erhalten.

Die Bedingungen des Kaufvertrages waren dem tatsächlichen Kaufvertrag nicht zu entnehmen, sondern finden sich in dem erstmals 2015 aufgelegten Emissionsprospekt auf Seite 142ff. wieder.

Eine Eigentumszuordnung der Container wurde nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die Container keinem der Erwerber durch ein Nummernsystem und einer entsprechenden Buchhaltung zugeordnet werden können.

Tatsächlich besteht der Verdacht, dass es die Container in der veräußerten und vermieteten Zahl nicht gibt. Vielmehr steht zu befürchten, dass mit neu eingeworbenen Verkaufserlösen für die Container laufende Auszahlungen von „Mieterlösen“ an bereits angeworbene vermeintliche Eigentümer getätigt wurden. Aufgrund fehlender Auskünfte durch den Insolvenzverwalter, bzw. vor Veröffentlichung des Insolvenzbeschlusses, liegen unserem Mandanten keine Informationen vor, die den Verbleib und die derzeitige wirtschaftliche Nutzung, der von Ihm erworbenen Container erklären. Des Weiteren sieht unser Mandant sich hinsichtlich der Existenz der Container gegenwärtig getäuscht und durch diese Täuschung zu der Vermögensverfügung im Rahmen der o. g. Kaufverträge veranlasst.

Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Mayer | Rechtsanwälte



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