P&R Container: OLG München entscheidet: Insolvenzverwalter kann Zahlungen an Anleger nicht zurückverlangen.

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Klage des Insolvenzwalters auf Rückzahlung der vor der P&R-Insolvenz an Anleger geleisteten Zahlungen wird abgewiesen. Kein Anfechtunsrecht des Insolvenzverwalters.

Die Pleite der Münchener Investmentgruppe P&R ist einer der größten Anlageskandale Deutschlands. Die Unternehmensgruppe P&R verkaufte Container an private Investoren, denen lukrative Mietzahlungen und zugleich der Rückkauf der Container zu einem fixen Preis in Aussicht gestellt wurde. Im März 2018  mussten die wichtigsten Gesellschaften der Unternehmensgruppe Insolvenz anmelden. 

Was fordert der Insolvenzverwalter?

Wie sich herausstellte, entwickelte P+R ein Schneeballsystem. Von ca. 1,6 Millionen Containern, die P&R verkauft hat, existierte ca. eine Million nur auf dem Papier. Seitdem hat die Firma ihre Anleger wohl nur noch mit dem Geld neuer Investoren ausgezahlt. 

Der Insolvenzverwalter hat deshalb nun gegenüber einigen Anlegern die vor der Insolvenz von P&R an die Anleger geleisteten Zahlungen angefochten mit der Begründung, diese seien unentgeltlich erfolgt. 

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München

Das Oberlandesgericht München hat die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen mit der Begründung, dass Zahlungen seitens P&R an die Anleger für Miete und Rückkauf der Container nicht ‚unentgeltlich‘ gemäß § 134 InsO waren und damit kein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters besteht.

Was sollten Sie tun?  

Sind auch Sie betroffen, raten wir Ihnen, rechtlichen Rat von einem auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalt einzuholen und mit diesem gemeinsam, gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters vorzugehen. Wichtig ist dabei, dass Sie insbesondere dann, wenn Ihnen bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt worden ist, schnell handeln, weil die einschlägigen Fristen dann unbedingt einzuhalten sind.  

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger vertritt auch gerne Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter der P&R Gruppe.



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