Rente mit 63 für alle?
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Die am 29.01.2014 vom Bundeskabinett mit dem RV Leistungsverbesserungsgesetz beschlossene Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann tatsächlich nur von einem verschwindend geringen Teil der rentennahen Jahrgänge in Anspruch genommen werden. Für die Bevölkerung insgesamt ist sie ohne Bedeutung. So wird geregelt dass nur wer vor dem 01.01.1953 geboren ist überhaupt einen Anspruch auf „Rente mit 63“ besitzt. Zum geplanten Inkrafttreten der Neuregelung des SGB VI am 01.07.2014 kann bereits jeder der dann 61,5 Jahre alt und jünger ist nur noch gestaffelt und wer noch keine 50 Jahre alt ist nach wie vor erst mit 65 in Rente gehen. Vorausgesetzt das die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Wer am 01.07.2014 älter als 60 Jahre ist und bereits eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezieht sollte, soweit er die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, mit Vollendung des 63 Lebenjahres auf einer Gleichbehandlung mit Altersrentnern bei besonders langjähriger Versicherung bestehen. Denn gerade die Bestandsaltersrentner wurden bei der kommenden Neuregelung wieder übergangen.
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