Rürup-Verträge zu Geld machen

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Es gibt trotz Unkündbarkeit Möglichkeiten, das einbezahlte Geld vorzeitig zurück zu bekommen.

Viele Selbstständige wurden mit dem Versprechen von Steuervorteilen zum Abschluss von Rürup-Verträgen (teilweise auch Basis-Rente genannt) überredet, aber auch viele Arbeitnehmer.

Die meisten Rürup-Kunden sind mit ihren Verträgen nicht zufrieden. Die Kosten fressen einen erheblichen Teil der Prämienzahlungen auf. Die Verträge weisen auch eine Reihe von Nachteilen auf.

Erhebliche Nachteile der Rürup-Verträge

Vielen waren die Nachteile bei Abschluss des Vertrages nicht bewusst:

  • keine Kapitalauszahlung möglich
  • Rentenbeginn frühestens mit 62 Jahren
  • keine Kündigung möglich
  • Bei Tod vor Rentenbeginn erhalten die Erben in der Regel nichts, das gesamte eingezahlte Kapital ist weg
  • das gleiche gilt bei frühem Tod nach Rentenbeginn, in der Regel ist das eingezahlte Kapital dann weg
  • Bei fondsgebundenen Versicherungen gibt es ein erhebliches Verlustrisiko

Lösungsmöglichkeiten:

Dennoch gibt es die Möglichkeit, sich von diesen Verträgen zu lösen und das Kapital zurückzuerhalten. Zwei Möglichkeiten gibt es dafür:

  1. Rückabwicklung aufgrund eines Widerspruchs bei einer fehlerhaften Belehrung
  2. Rückabwicklung wegen fehlender Aufklärung über die o. g. Risiken

Alle Rürup-Verträge können auf Rückabwicklung überprüft werden.

Die Lösungsmöglichkeiten gibt es für alle Rürup-Verträge ohne zeitliche Begrenzung, ab dem Jahr 2005 bis jetzt. Es kommt auch jede Versicherung in Betracht, fondsgebundene ebenso wie kapitalgebundene Versicherungen.

Es gibt sogar noch die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann das Kostenrisiko übernimmt.

Aber das gilt nicht nur für Rürup-Verträge:

Für alle Lebens- und Rentenversicherungen ab dem Jahr 1991 bis jetzt kann auch eine Rückabwicklung geprüft werden. 

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte befasst sich seit über 10 Jahren erfolgreich mit dem Thema Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen. Dabei wurden erfolgreiche Urteile vor vielen Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und sogar vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten.

Unverbindlich erhalten Sie von der Kanzlei Dawood eine erste Prüfung der Erfolgsaussichten. Dazu einfach die Vertragsunterlagen an die Kanzlei Dawood senden. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.


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