Sanierung mit einem Sanierungsmoderator
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Das (neue) Restrukturierungsgesetz bietet auch einen gesetzlichen Rahmen für präventive Sanierungsmaßnahmen - außerhalb einer Insolvenz und außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
§ 94 StaRUG bietet dem Unternehmen/der Schuldnerin die Möglichkeit, im Falle von wirt-schaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten einen/eine gerichtlich bestellte/n Sa-nierungsmoderator/in einsetzen zu lassen.
Der/Die Sanierungsmoderator/in soll als unabhängige, in Sanierungs- und Restrukturierungs-fragen sachkundige Person bei der Ausarbeitung einer Sanierungslösung Hilfestellung leisten.
Die Bestellung ist anfänglich zeitlich befristet auf drei Monate, kann aber auf Antrag des/der Moderators/Moderatorin und mit Zustimmung der Schuldnerin und der an den Verhandlungen beteiligten Gläubigern/innen um weitere drei Monate verlängert werden.
Wenn die Insolvenzreife vor erfolgreichem Abschluss der Restrukturierung eintreten würde, kann die Sanierungsmoderation nach der Anzeige der Insolvenzreife durch den/die Moderator/in aufgehoben werden.
Wenn das Unternehmen/die Schuldnerin "Werkzeuge" des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens in Anspruch nimmt, bleibt der/die Sanierungsmoderator/in im Amt, bis zum Ablauf des Bestellungszeitraums, der Abberufung oder es wird ein/eine Restrukturierungsbeauftragte/r bestellt.
Als Sanierungsmoderator stehe ich Ihnen in DD, B, L, CB, M, A, gerne zur Verfügung.
Hermann Kulzer MBA (Dresden)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (uni DIU)
Sanierungsmoderator
März 2024
www.kulzer@pkl.com
kulzer@pkl.com
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