Scheidung mit einem Anwalt

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Diese Frage wird uns häufig in der Beratung gestellt. Kann man sich nicht auch nur mit einem Anwalt scheiden lassen ? Antwort (wie immer bei den Juristen): Es kommt darauf an.

 

Das gerichtliche Scheidungsverfahren, an dessen Ende die Scheidung verkündet wird, kann mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Die Partei, die den Scheidungsantrag stellt, muss dies durch einen Anwalt veranlassen. Das schreibt das Gesetz zwingend vor. Ohne Anwalt wird der Antrag als unzulässig sofort zurückgewiesen.

 

Die andere Partei, also der Ehegatte, dem dieser Scheidungsantrag dann durch das Gericht zugestellt wird, benötigt zunächst zwingend keinen Anwalt. Diese anwaltlich nicht vertretene Partei kann also allein an der Scheidung teilnehmen.

 

Dabei aber ist der Wirkungskreis eingeschränkt: Ohne Anwalt kann der Ehegatte nur der Scheidung zustimmen, muss aber ansonsten dem Verfahren seinen Lauf geben, kann also keine eigenen Anträge stellen, nicht beispielsweise Unterhalt oder einen Zugewinnausgleich verlangen. Auch bei der Durchführung der Versorgungsausgleichs (Stichwort Rente) kann man ohne Anwalt nicht eingreifen.

 

Vernünftigerweise kann man einem Ehegatten also nur davon abraten, ohne Anwalt in die Scheidung zu gehen.

 

Ganz wichtig ist hierbei: Ein Anwalt kann immer nur einen Ehegatten vertreten. Eine Doppelvertretung ist unzulässig, ja sogar strafbar für den Anwalt, weil ansonsten eine Interessenkollision, ein Interessenkonflikt vorläge. Dies gilt auch dann, wenn man sich (scheinbar) über alles einig ist.

 

Die genaue Antwort auf die Frage nach einem Anwalt lautet also: Ein Anwalt kann einen Ehegatten vertreten, der andere Ehegatte kann ohne Anwalt in die Scheidung gehen. Insgesamt betrachtet wird die Scheidung dann von nur einem Anwalt durchgeführt, der aber niemals beide vertritt.

 
Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim

 

 

 

 

 


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