Scheidung Online – gibt es das wirklich?

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Scheidung Online – gibt es das wirklich?

In einer Welt, in welcher immer mehr die Digitalisierung Einzug hält, kommt oft die Frage nach einer Online Scheidung. Doch gibt es das wirklich?

Scheidung vor dem Familiengericht

In Deutschland kann eine Scheidung nur von einem Richter des zuständigen Familiengerichtes ausgesprochen werden. Es bedarf dazu einen Scheidungsantrag, welcher durch einen Anwalt im Auftrag und in Vollmacht eines der Eheleute eingereicht werden muss. Das Gericht ist angehalten eine persönliche Anhörung beider Eheleute vorzunehmen und gem. § 128 FamFG das persönliche Erscheinen der Eheleute anzuordnen. Eine Ehe kann somit nach deutschem Recht nicht online geschieden werden.

Was ist bedeutet dann Scheidung Online?

Bei vielen Anwälten können Sie den Auftrag zur Beantragung der Scheidung online erteilen und daher werben Kanzleien vereinfacht mit „Scheidung Online“.

Vorteile einer Scheidung Online Beauftragung

Der Vorteil einer online Beauftragung ist die Zeitersparnis und der schnelle Kontakt im Wege der elektronischen Kommunikation. Der Anwalt kann unmittelbar nach Eingang des Auftrages und aller Unterlagen (Eheurkunde, Vollmacht, notarielle Vereinbarungen u.ä.) den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen, wenn die Online Formulare vollständig ausgefüllt sind. Die Form der Online Scheidungsbeauftragung ist besonders für Scheidungen geeignet, bei welchen die Eheleute vorab alle Folgesachen geklärt haben und keine weitergehende Beratung oder Streitigkeiten notwendig sind. Eine online Beauftragung zur Scheidungseinreichung unserer Kanzlei kann unter https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/formular-fuer-auftrag-scheidung/ erfolgen.

Nachteile einer Scheidung Online Beauftragung

Wer den persönlichen Kontakt bevorzugt, für den ist die Online Scheidung Beauftragung nicht die bevorzugte Art. Es kann dann eine persönliche Beauftragung in einer persönlichen Besprechung in der Kanzlei erfolgen und dort werden dann alle notwendigen Daten erfragt und der Verfahrensgang umfassen erörtert. Sollte die Scheidung nicht so einvernehmlich ablaufen, wie gewünscht, ist es ebenfalls besser, persönliche Gespräche zu führen. Es bedarf bei streitigen Scheidungen meist umfassende Informationen und Unterlagen um eine interessengerechte Vertretung vorzunehmen. Eine ausschließliche elektronische Kommunikation ist dann meist nicht von Vorteil, jedoch parallel zur persönlichen Kommunikation kann es zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Als streitige Folgesachen können im Scheidungsverfahren z.B. Regelungen zum Kindesunterhalt, zum nachehelichen Unterhalt, zum Zugewinn mit beantragt werden.

Kontaktieren Sie uns gern für beide Varianten der Scheidungsbeauftrung (online oder persönlich) und als Fachanwältin für Familienrecht besitzt Rechtsanwältin Simone Sperling umfassend Fachkenntnisse um auch bei streitigen Scheidungen eine Lösung zu finden.

Foto(s): Simone Sperling

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