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Schlimmer als gedacht: Das Problem mit der Geldwäsche

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Mit dem Kauf von Schmuck, Autos und Immobilien werden von Kriminellen in Deutschland jedes Jahr Milliarden von Euros gewaschen. Auf der anderen Seite sind seitens der Geldwäscheaufsicht bundesweit gerade einmal 238 Vollzeitstellen im Einsatz. Zudem schrecken Unternehmen, die zur Meldung potenzieller Verdachtsfälle verpflichtet sind, z. B. Immobilienmakler, Autohändler, Juweliere und Notare, davor zurück, ihrer Meldepflicht nachzukommen. Nachfolgend erfahren Sie mehr zu den erschreckenden Zahlen.

In Deutschland steigen die Immobilienpreise immer weiter. Nur wenige wissen jedoch, dass u. a. auch Geldwäsche für die explosionsartig ansteigenden Preise mitverantwortlich ist. Laut Schätzungen der Antikorruptionsorganisation Transparency International werden 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögen in Immobilien investiert. Das sind auf dem deutschen Markt per anno schätzungsweise mehrere Milliarden Euro.

Das Problem mit der Barzahlung

Das liegt zum einen daran, dass Immobilien in Deutschland nach wie vor bar bezahlt werden dürfen. Gleiches gilt für den Automarkt sowie für Juweliere und Edelmetallhändler. Für Kriminelle, die ihre illegalen Einnahmen aus dem Prostitutions- und Drogengeschäft „loswerden“ wollen, ein idealer Markt.

Gewerbetreibende müssen sich von den Käufern, gemäß dem Geldwäschegesetz, erst ab einem Barbetrag von 10.000 Euro einen Ausweis vorlegen lassen und diesen als Kopie zu den Akten nehmen. Wenn ihnen ein Käufer verdächtig vorkommt, sind sie theoretisch dazu verpflichtet, eine Geldwäscheverdachtsmeldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) einzureichen. Diese Behörde ist beim Zoll angesiedelt, kommt aber mit der Bearbeitung der Verdachtsfälle kaum hinterher.

Aufsichtsbehörden unterbesetzt

Gewerbetreibende aus dem Nichtfinanzsektor, wie Immobilienmakler, unterliegen der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer. 2018 waren für diese Arbeit, laut dem Bundesfinanzministerium, bundesweit gerade mal 238 Vollzeitstellen eingesetzt. Bei 35.000 Immobilienmaklern, 7.500 Schmuck- und Uhrenfachhändlern sowie Tausenden von Autohändlern deutschlandweit ist es also kein Wunder, dass die Behörden nicht mehr hinterherkommen. Darüber hinaus führt die dezentrale Organisation der Aufsichtsbehörden dazu, dass Geldwäscher einfach von Bundesland zu Bundesland ziehen können, ohne jemals entdeckt zu werden.

Die Angst, der Meldepflicht nachzukommen

Die betroffenen Händler schrecken außerdem häufig davor zurück, ihrer Meldepflicht von Verdachtsfällen nachzukommen. Über das gesamte Jahr 2018 hinweg wurden von den laut Geldwäschegesetz Verpflichteten aus dem Nichtfinanzsektor gerade einmal 597 Verdachtsfälle gemeldet. Dabei kamen 31 Verdachtsanzeigen von Immobilienmaklern und gerade mal acht von Notaren. Sie alle stellen sich nämlich die gleiche Frage: Was passiert, wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt? Schließlich will niemand einen Kunden verlieren. Eine verzwickte Situation.

Wenn Sie zu denjenigen gehören, die laut Geldwäschegesetz verpflichtet sind, potenzielle Verdachtsfälle zu melden, Sie sich aber in einem bestimmten Fall nicht sicher sind bzw. eventuelle Konsequenzen fürchten, dann berät die Anwaltskanzlei Lenné Sie gerne und vertritt Ihre Interessen, um Sie in jeder Hinsicht abzusichern. Nutzen Sie gerne das kostenlose Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen in unserer Kanzlei helfen können.



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